2087/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.10.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Stefan Petzner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verhängung der Rückzahlsperre gem.
§ 14 Absatz 1 des österreichischen Bundesgesetzes über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen über die Hypo Alpe Adria

 

Angesichts des neuen Kapitalbedarfs der Hypo Alpe Adria und konkret im Zusammenhang mit der anstehenden Rückzahlung von über drei Milliarden Euro Hypo-Geldern an die Bayrische Landesbank, ist es dringend notwendig, dass Finanzministerin Maria Fekter als befugte Eigentümervertreterin umgehend eine Rückzahlsperre über die Hypo Alpe Adria verhängt.

Derzeit muss die Bank aus rechtlichen Gründen von einer Rückzahlverpflichtung gegenüber der BayernLB ausgehen und muss dementsprechende Vorkehrungen in der Bilanz vornehmen, d. h. für diese drei Milliarden müssen Rücklagen gebildet werden. Würde nun Finanzministerin Fekter gegenüber der BayernLB die einseitige Kündigung dieser vertraglich fixierten Rückzahlverpflichtung aussprechen sowie gegenüber den Organen der Hypo eine Rückzahlsperre für diese drei Milliarden verhängen, würde diese enorme Summe rechtsgültig und mit einem Schlag positiv kapitalwirksam werden. Die Folge: Der aktuelle Kapitalbedarf der Hypo wäre unmittelbar gedeckt und kein weiteres Steuergeld nötig.

Nicht zuletzt zeigt die Nichtigkeitsklage der Republik Österreich gegen einen Beschluss der EU-Kommission in Sachen Hypo Alpe Adria, dass bei der Notverstaatlichung der Bank im Jahr 2009 Fehler gemacht wurden

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert als befugte Eigentümervertreterin über die Hypo Alpe Adria Bank International AG die Rückzahlsperre gem. § 14 Absatz 1 des österreichischen Bundesgesetzes über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen zu verhängen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss verlangt.