2089/A XXIV. GP

Eingebracht am 05.10.2012
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Antrag

 

der Abgeordneten Heinzl, Schmuckenschlager,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

Änderung des Führerscheingesetzes

 

Das Führerscheingesetz, BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2011, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 14 wird folgender Abs. 2 eingefügt:

„(2) Ausgenommen von den Bestimmungen des Abs. 1 sind Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeuges.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.

 

 

 

 

Begründung

 

 

Zu Z 1

Der mit BGBl I Nr. 61/2011 kundgemachte Entfall des § 14 Abs. 2 hat sich als unpraktikabel erwiesen, weshalb zur alten Gesetzeslage zurück gekehrt werden soll.