2090/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.10.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend mehr Sicherheit für Schülertransporte - maximal 0,1 Promille für Lenker von Schülertransporten in Kleinbussen

 

 

71% der Schülertransport-Kilometer werden von Kleinbussen durchgeführt.

Dort gelten derzeit aber für Lenker von Kleinbussen mit 0,5 Promille höhere Alkoholgrenzen als bei Autobussen (0,1 Promille), d.h. für Lenker von Fahrzeugen der Klasse D (= Autobussen), also von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenker, gilt als Grenze für die Inbetriebnahme ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 Promille, für Lenker von Fahrzeugen der Klasse B (= PKW), d. h. von Fahrzeugen mit weniger als acht Sitzplätzen außer dem Lenker, jedoch als Grenze 0,5 Promille.

In vielen Gemeinden werden für Schülertransporte Kleinbusse der Klasse B herangezogen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Schüler, welche in Kleinbussen der Klasse B transportiert werden, schlechter geschützt sein sollten, als Schüler, welche in Schulbussen der Klasse D transportiert werden.

In einer Umfrage haben sich 92% der Befragten für die Einführung einer 0,1 Promille-Grenze auch bei Schülertransporten in Kleinbussen ausgesprochen; auch spezielle Ausbildungsmaßnahmen werden von der Bevölkerung befürwortet. So glauben 96%, spezielle Schulungen wie eine 8-stündige Grundausbildung würden zur Sicherheit der Schülertransporte wesentlich beitragen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher insbesondere im Sinne der Verkehrssicherheit der Kinder folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, für sämtliche Lenker von Schülertransporten, d.h. auch für Lenker von Schülertransporten in Kleinbussen, umgehend die Promille-Grenze mit 0,1 Promille festzulegen.

Ferner sollen weitere Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit von Schülertransporten geprüft werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.