2093/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.10.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Überprüfung der Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeitsrechts in der Arbeitskräfteüberlassung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Arbeits- und Sozialversicherungsrechte sind in Österreich verhältnismäßig gut ausgebaut und ein Verstoß mit Sanktionen versehen. Sanktionen und Strafen sind allerdings nicht besonders abschreckend gestaltet, eine Ausnahme bildet die Branche der Arbeitskräfteüberlassung, denn Leiharbeitsfirmen kann gemäß § 135 der Gewerbeordnung bei „erheblicher Verletzung“  gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, des Arbeitsrechtes einschließlich des ArbeitnehmerInnenschutzes oder des Sozialversicherungsrechtes, die Gewerbeberechtigung sogar entzogen werden. Solche Entzüge der Gewerbeberechtigung sind äußerst selten, zugleich ist die Branche aber auch für ihr mehr als doppelt so hohes Arbeitsunfallrisiko als im österreichischen Durchschnitt bekannt (AUVA). Zudem sind Kontrollen aufgrund des Dreiecksverhältnisses zwischen Arbeitskräfteüberlassern, Beschäftigerbetrieben und LeiharbeiterInnen eine besondere Herausforderung.

 

Bei der Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte gibt es – neben den relativ niedrigen Sanktionen – generell in Österreich noch entscheidende Schwachstellen. So ist die Durchführung und Dokumentation der Kontrollen der Arbeitsstätten auf mehrere Einrichtungen wie Krankenkassen, Arbeitsinspektion, Finanzpolizei und das Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping aufgeteilt und der Zuständigkeitsbereich ist daher sehr zersplittert. Das führt gemäß Auskunft von ExpertInnen zu Lücken in den Kontrollen und auch zu Effizienzverlusten. Verschiedene Einrichtungen verfügen über verschiedene Kompetenzen und konzentrieren sich bei ihren Besichtigungen auf ihren Zuständigkeitsbereich, wobei alle anderen Aspekte ausgeblendet werden. So wird bei jeder Begehung oft nur ein Aspekt wie etwa Gesundheitsschutz, Sozialversicherungsabgaben oder Lohnhöhe geprüft und das bei chronischer Unterbesetzung von PrüferInnen bei allen Kontrollbehörden.


Um die effektivere Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte für LeiharbeiterInnen zu gewähren, müssen die zersplitterten Kontrollstrukturen und  Zuständigkeiten dringend überprüft werden.

 

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dazu aufgefordert, für den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung die Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes sowie des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes und des ArbeitnehmerInnenschutzes bezüglich ihrer Wirksamkeit und ihrer personellen Ausstattung sowie Kompetenzen und Know-How des Personals zu überprüfen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 1.7.2013 einen Bericht vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.