2101/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.10.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Ing. Norbert Hofer, Mag. Rainer Widmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Stromnetzanpassung für die Energiewende

 

 

 

 

Zum Zweck einer erforderlichen Stromnetzanpassung für die längst überfällige Energiewende sind einige Maßnahmen erforderlich.

Die Ausbauziele laut Ökostromgesetz und die künftig weiter sinkenden Ökostrom-Gestehungskosten werden, wie politisch beabsichtigt, die Stromautonomie in Österreich voranbringen. Das Stromnetz ist jedoch nie für viele dezentrale Einspeisungen von Ökostrom ausgelegt worden, im Gegenteil.

 

Flexibilisierung durch Smart-Grids

Das Lastmanagement hat neue Herausforderungen zu gewärtigen, was unerlässlich ein flexibles Smart Grid, ein zwischen Verbrauchern, Erzeugern und Speichern interaktives Gesamtnetz notwendig macht.

 

Ökonomischer Systemwechsel

Das bedeutet einerseits einen Systemwechsel  der Stromproduktion von wenigen Großeinheiten zu vielen Mittel- und vor allem Kleineinheiten. Das bedeutet wesentlich auch einen Systemwechsel durch die Verlagerung der Stromflüsse in die Verteilernetze mit kurzen und verlustarmen Wegen von lokalen und regionalen Kraftwerken zu den Verbrauchern in der unmittelbaren bzw. näheren Umgebung.

 

Gebot der Stunde: Unabhängige Stromnetzstudie

Die bestehende Daten- und Informationslage zur Beurteilung des angesprochenen Themenkreises „Stromnetzmodernisierung für die Energiewende“ ist einerseits sehr mangelhaft und andererseits zu weit entfernt von ausreichend objektiv

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden


Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend,  wird aufgefordert

 

·        umgehend eine umfassende Netzstudie von international anerkannten Experten, insbesondere solchen mit besonderer Erfahrung in der Integration von Ökostromanlagen und Ökostromlastmanagement, zu beauftragen und dem Nationalrat zuzuleiten, welche das gesamte Stromnetz, alle Stromkraftwerke und alle Speichereinrichtungen im Bundesgebiet erfasst und genaue Netzsimulationen hinsichtlich künftiger Entwicklungen und deren zu erwartenden Kosten ermöglicht;

 

·        auf Basis der Studie Netzausbauziele auf allen Spannungsebenen, deren entsprechende Kosten und daraus abgeleitet die adäquaten  Systemnutzungstarife gemäß SNT-Verordnung derart festzulegen, dass die Netzbetreiber aller Spannungsebenen die erforderlichen Netzumbauten und –ausbauten zügig im Sinne der Energiewende umsetzen und bezahlen können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.