2111/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.11.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Harmonisierung der Ferienregelungen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Von Schule zu Schule, von Bundesland zu Bundesland sind die Ferien und schulfreien Tage unterschiedlich geregelt. Die schulautonom freien Tage, die Tage des Landespatrons und einige traditionell schulfreie Tage, wie der 2. November und die Dienstage nach Ostern und Pfingsten, die jedoch generell Arbeitstage sind, stellen Familien vor große organisatorische Herausforderungen.

 

Vor allem wenn Kinder in verschiedene Schulen gehen, kommt es trotz der Bemühungen um Harmonisierung zu Problemen. Im laufenden Schuljahr nutzen viele Bundesschulen die drei schulautonom zu vergebenden freien Tage, um Herbstferien vom 26. Oktober bis einschließlich  2.November 2012 zu schaffen. An Pflichtschulen ist das nicht möglich. Das führt dazu, dass an einigen Pflichtschulen nun zwei von drei Tagen Ende Oktober unterrichtsfrei sind,  der dritte Tag jedoch Schultag.

 

Mitunter reißen mehrere schulfreie Tage innerhalb eines Monats große Lücken in die Vermittlung des Unterrichtsstoffes, sodass Eltern von Seiten der Schule aufgefordert werden, die Lücken durch Aufgabenbetreuung in der unterrichtsfreien Zeit zu übernehmen. Andererseits fordern ExpertInnen immer wieder die Einführung von Herbstferien, um den SchülerInnen eine echte Erholungsphase zwischen den Sommerferien und Weihnachten zu ermöglichen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Neuregelung der Ferienzeiten für Pflichtschulen und Bundesschulen vorzulegen. Diese soll folgende Anforderungen erfüllen:

-       Harmonisierung der Ferienregelungen zwischen Pflichtschulen und Mittleren und Höheren Schulen

-       Jährliche Herbstferien in der Zeit von Ende Oktober bis Anfang November

-       Zumindest nach Bundesländern einheitlich geregelte schulautonome Tage

-       Angebot einer Betreuung für PflichtschülerInnen an unterrichtsfreien Tagen, die reguläre Arbeitstage sind (Tag des Landespatrons, 2. November, Dienstage nach Ostern und Pfingsten, schulautonome Tage, Fortbildungstage)

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.