2112/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.11.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung der rechtlichen Grundlagen für Modellregionen zur Gemeinsamen Schule

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Weiterentwicklung des Schulsystems in Österreich gewinnt immer mehr an Dynamik. Was zu Beginn der Legislaturperiode als zaghafter Schulversuch der Neuen Mittelschule in wenigen Bundesländern begonnen hat, ist inzwischen ins Regelschulwesen übernommen worden. Bis zum Schuljahr 2018/19 werden alle Hauptschulen in Österreich zu Neuen Mittelschulen. Auch einige wenige AHS- Unterstufen haben sich dem Schulversuch angeschlossen. Trotz der Einladung seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Teilnahme am Schulversuch an alle AHS-Unterstufen, bestehen rechtliche Hindernisse.

 

So lautet §7a des Schulorganisationsgesetzes „Bestehende Allgemein bildende Schulen innerhalb des politischen Bezirkes haben in erforderlicher Anzahl und Klassen weiterzubestehen.“  Das bedeutet, dass nur neu eröffnete AHS-Unterstufen am Schulversuch zur Neuen Mittelschule teilnehmen können, wie z.B. das Gymnasium der Ursulinen in Klagenfurt oder die AHS Contiweg in Wien.

 

Sinnvoll wäre jedoch die Erprobung der Gemeinsamen Schule in echten Modellregionen. Erst in einem Umfeld, in dem alle SchülerInnen einer Region gleichermaßen Zugang zu individualisiertem Unterricht und Förderung haben, lässt sich mehr Chancengerechtigkeit verwirklichen.

 

Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter hat dies erkannt und fordert ab dem Jahr 2014 Modellregionen zur Neuen Mittelschule in Tirol. „Er halte es für falsch, dass bereits Zehnjährige eine Grundsatzentscheidung treffen müssen, welchen schulischen Weg sie in Zukunft einschlagen sollen“, wird er am 3.September 2012 von der APA zitiert. Die Tiroler Bildungslandesrätin Beate Palfrader fügte im Zuge der Pressekonferenz hinzu: „Die Differenzierung muss im Klassenzimmer beziehungsweise in der Schule selbst stattfinden.“

 


Unterstützung erhalten Platter und Palfrader von der Innsbrucker Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer, die sogar noch weiter geht und eine Verschränkung von Volksschule und Neuer Mittelschule, also eine „gemeinsame Schule der 6- bis 14-Jährigen“ wünscht.

 

Der Vorarlberger Landesrat Siegi Stemer, einst selbst ein Gegner der Gemeinsamen Schule, kann sich auch eine Einbindung der AHS-Unterstufen vorstellen, sofern die Finanzierung der zusätzlichen Werteinheiten für die Individualisierung des Unterrichts gewährleistet ist.

 

In den Chor der Rufer nach einer Gemeinsamen Schule hat sich 2010 auch der Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Häupl eingefunden. Entsprechende gesetzliche Grundlagen vorausgesetzt kündigt er in einer Presseaussendung am 09. September an:  "Wir werden in Wien ein flächendeckendes Angebot der gemeinsamen Schule aller 10- bis 14-Jährigen einführen." Häupl abschließend: "Wir wollen, dass alle Kinder die Chance auf die beste Ausbildung erhalten - unabhängig von Einkommen, Herkunft und Bildung
der Eltern.“

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, welche die rechtliche Grundlage zur Einführung von Modellregionen zur Erprobung der Gemeinsamen Schule darstellt.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.