2113/A XXIV. GP

Eingebracht am 13.11.2012
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Harald Walser, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend kostenlosen Berufsschulabschluss

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird:

 

In §46 werden folgende Absätze 1a und 1b eingefügt:

 

„(1a) Die Berufsschule hat weiters die Aufgabe, Personen, die eine ausnahmsweise Zulassung zur LAP (§ 23 (5) BAG) beantragen, in einem fachlich einschlägigen Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu vermitteln, ihre praktische Ausbildung zu fördern und zu ergänzen, sowie ihre Allgemeinbildung zu erweitern.

 

(1b) Die Berufsschule hat die Aufgabe, in einem fachlich einschlägigen Unterricht berufstätigen Personen, die theoretischen und praktischen Kenntnisse so zu vermitteln und ihre Allgemeinbildung so zu erweitern, dass sie den positiven Berufsschulabschluss im angestrebten Lehrberuf erreichen können.“

 

 

Begründung:

 

Die Forderungen der Bürgerinitiative für die Schaffung der Möglichkeit des kostenlosen Berufsschulabschlusses sind nach wie vor nicht umgesetzt.

 

Derzeit können nur Personen die Berufsschule als ordentliche

SchülerInnen besuchen, die ein aufrechtes Lehrverhältnis bzw. ein

Ausbildungsverhältnis nach § 30b BAG haben.


Eine Änderung des § 46 im beschriebenen Sinn ist aus folgenden

Gründen dringend erforderlich:

 

1.  Bildungsgerechtigkeit: In Österreich können Schulabschlüsse (HS, AHS, BHS)

öffentlich finanziert nachgeholt werden. In Berufsschulen ist das anders: Hier

können außerordentliche SchülerInnen nur dann eingeschult werden, wenn keine

Kosten für die Bildung zusätzlicher Klassen anfallen.

 

2.  Möglichkeit der Einrichtung von Ausbildungslehrgängen an Berufsschulen für Arbeitslose. Dies verbessert die beruflichen Chancen dieser Zielgruppe.

 

3.  Verwaltungsvereinfachung durch Gesetzesänderung: Derzeit müssen für die

Einschulung von außerordentlichen SchülerInnen Direktion, Schulaufsicht und

Schulerhalter Stellungnahmen abgeben

 

4.  Wegfall der Stigmatisierung von außerordentlichen SchülerInnen: Derzeit

bekommen sie keine normalen Zeugnisse, sondern erhalten nur eine

Schulbesuchsbestätigung. Dies betrifft vor allem Menschen, die in Stiftungen eine

Ausbildung nachholen.

 

5.  Schaffung der Möglichkeit der Nachqualifizierung für Personen mit zu geringen

Fachkenntnissen für den Arbeitsmarkt .

 

6.  Alle Personen, die einen Lehrabschluss machen oder nachholen wollen, sollen

die Berufsschule als ordentliche SchülerInnen absolvieren dürfen. Dies würde vor

allem einen Berufswechsel erleichtern.

 

 7.  Bessere Chancen bei der Lehrabschlussprüfung durch einen positiven

Berufsschulabschluss.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.