2119/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.11.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausschluss von NGOs an der Mitwirkung am Asylverfahren

 

Die für 2013 budgetierten Ausgaben im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens belaufen sich auf ca. 150 Millionen Euro. Veranschlagt waren 2010 in diesem Bereich 168,5 Mio € - Erfolg 175,5 Mio €. Für die Jahr 2011 und 2012 waren jeweils ca. 150 Millionen budgetiert.

 
Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verfahren, Unterbringung, Versorgung, aber auch Missbrauch und Verschleppung der Verfahren finanzieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue "Berufe" mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden. 
 
Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten und diesen konterkarierenden Wildwuchs abzustellen. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden. Das genau ist es, was das Ministerium den Österreichern bis heute schuldig bleibt. Denn die Österreicher haben schon lange kein Verständnis mehr dafür, die Kosten für Asylverfahren tragen zu müssen, welche in Wahrheit verdeckte Zuwanderungsverfahren sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Mitwirkung von privaten Organisationen und Vereinen am Asylwesen, i.e. im Asylverfahren, ausgeschlossen und so die Abwicklung des Asylwesens wieder vollständig vom Bundesministerium für Inneres selbst als hoheitliche Aufgabe wahrgenommen wird.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.