2121/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rechtsanspruch auf einen freien Sonntag im Monat

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Rund 470.000 Menschen arbeiten in Österreich regelmäßig an Sonntagen, viele unter ihnen – insbesondere im Beherbergungs- und Gaststättenwesen – arbeiten mittlerweile fast jeden Sonntag und das häufig nicht freiwillig.

 

Derzeit schafft das Arbeitsruhegesetz sehr viele Ausnahmen von der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsruhe am Wochenende. Diese kann durch Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen – und in Betrieben ohne Betriebsrat sogar mit Einzelvereinbarungen – auf andere Wochentage verschoben werden. Solche  Ausnahmen sind insbesondere für Beschäftigte im Tourismus, die selten über BetriebsrätInnen verfügen, mittlerweile zur Regel geworden. Hin und wieder am Sonntag zu arbeiten ist für die meisten Beschäftigten in Ordnung, wenn dies allerdings zur Regel wird, kann sich die Lage zuspitzen. Vor allem für Eltern mit Betreuungspflichten stellt dies oft eine unzumutbare Belastung dar.  Aber auch für Menschen ohne Kinder bedeutet ein  freier Sonntag oft die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen. Viele verlassen auch aus diesem Grund die Branche bereits nach wenigen Jahren trotz zum Teil guter Qualifikation, was den Tourismus zu einer Fluchtbranche mit Arbeitskräftemangel werden ließ. Dieser Personalmangel verschärft derzeit wiederum den Druck auf die verbleibenden Beschäftigten, noch mehr und oft auch jedes Wochenende zu arbeiten. Die Wirtschaftskammer beklagt zwar regelmäßig den Mangel an Arbeitskräften, aber die meisten Arbeitgeber der Branche nützen lieber jede Ausnahme der gesetzlichen Ruhezeiten, statt sich für besser organisierte und beschäftigtenfreundlichere Arbeits- und Ruhezeiten einzusetzen. Die langjährige gewerkschaftliche Forderung nach einem freien Sonntag im Montag wird bei Kollektivvertragsverhandlungen von der Arbeitgeberseite regelmäßig abgelehnt. Eine gesetzliche Lösung des Missstandes ist deshalb dringend notwendig.

 

Dieser Regierung ist die „Attraktivierung der Jobs im Tourismus“ laut Regierungsprogramm ein wichtiges Anliegen, Maßnahmen dazu beschränken sich aber bisher auf Imagekampagnen und Beratungen. Die wirklichen Probleme bleiben ungelöst. Will man jedoch ernsthaft die Qualität der Arbeit in der Branche verbessern und mehr Menschen als Beschäftigte gewinnen und binden, so braucht es andere, effektivere Maßnahmen. Mit einer gesetzlichen Garantie von zumindest einem freien Sonntag im Monat wird ein wichtiges Anliegen von ArbeitnehmerInnen gesichert und gleichzeitig der notwendige Druck und Anreiz für ArbeitgeberInnen geschaffen, mehr auf die Bedürfnisse ihrer MitarbeiterInnen Rücksicht zu nehmen und die Organisation ihrer Einsätze besser zu planen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich eine Novelle des Arbeitsruhegesetzes zuzuleiten, in dem die Bestimmungen zu den Ausnahmen von der Wochenendruhe so abgeändert werden, dass eine Wochenendruhe an zumindest einem Sonntag im Monat für alle ArbeitnehmerInnen gesetzlich gewährleistet ist.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.