2122/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Durchsetzung von Arbeitsrecht im Tourismus – Überprüfung und personelle Aufstockung der Kontrollstrukturen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Obwohl Arbeits- und Sozialversicherungsrechte in Österreich verhältnismäßig gut ausgebaut sind, gibt es leider in der Um- und Durchsetzung viele Schwachstellen. Die Durchsetzung von Arbeitsrecht ist besonders in jenen Branchen lückenhaft, wo auch die Organisation der ArbeitnehmerInnen-Interessen schwach ausgeprägt ist.

 

Eine dieser berühmt berüchtigten Branchen ist das Beherbergungs- und Gaststättenwesen, also Arbeitsplätze im Tourismus. Dort sind Verstöße gegen das Arbeitsrecht, insbesondere im Bereich der Arbeitszeiten, aber auch in der Unterentlohnung an der Tagesordnung. Dies ist seit Jahren bekannt. In den Berichten der Arbeitsinspektion ist die Branche regelmäßig Spitzenreiterin, insbesondere was die Verletzung des Arbeitszeit- und des Jugendschutzgesetzes  angeht. Als Konsequenz gibt es seit 2011 den Schwerpunkt „Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe“ im Rahmen dessen bei  Kontrollen in 70% (!) aller besuchten Betriebe, Übertretungen festgestellt wurden.

 

Gründe für die mangelnde Durchsetzung des Arbeitsrechts sind vielfältig, ein wesentlicher liegt sicher in zahlreichen Schwachstellen der Kontrollstrukturen. Neben den relativ niedrigen Strafen und der personellen Unterbesetzung der Kontrollorgane, herrscht eine Zersplitterung des Zuständigkeitsbereiches. Die Durchführung und Dokumentation der Kontrollen der Arbeitsstätten ist auf mehrere Einrichtungen wie Krankenkassen, Arbeitsinspektion, Finanzpolizei und das Kompetenzzentrum für Lohn- und Sozialdumping aufgeteilt. Das führt gemäß Auskunft von ExpertInnen zu Lücken in den Kontrollen und auch zu Effizienzverlusten. Verschiedene Einrichtungen verfügen über verschiedene Kompetenzen und konzentrieren sich bei ihren Besichtigungen auf ihren Zuständigkeitsbereich, wobei meist alle anderen Aspekte ausgeblendet werden. So wird bei jeder Begehung oft nur ein Aspekt wie etwa Gesundheitsschutz, Sozialversicherungsabgaben oder Lohnhöhe geprüft. Chronische Unterbesetzung von PrüferInnen in allen Kontrollbehörden führt letztlich auch zu einer Praxis, die Kontrollen in einem Betrieb nur rund alle 10 Jahre ermöglicht.

 

Um die effektivere Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsrechte im Tourismus, dem Beherbergungs- und Gaststättenwesen zu erreichen, müssen die zersplitterten Kontrollstrukturen und  Zuständigkeiten dringend überprüft, in Folge weiter entwickelt und personell aufgestockt werden.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert,

 

·        die Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes sowie des ArbeitnehmerInnenschutzes im Beherbergungs- und Gaststättenwesen bezüglich ihrer Wirksamkeit und ihrer personellen Ausstattung sowie Kompetenzen und Know-How des Personals zu überprüfen und darüber dem Nationalrat bis spätestens 1.7.2013 einen Bericht vorzulegen;

 

·        eine personelle Aufstockung der ArbeitsinspektorInnen sowie der PrüferInnen im Rahmen der Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) vorzunehmen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.