2124/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.11.2012
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Menschenrechtskrise in Bahrain

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Menschenrechtskrise in Bahrain

 

BEGRÜNDUNG

 

Bahrain erlebt seit über einem Jahr eine dramatische Menschenrechtskrise. Seit Februar 2011 demonstrieren auch in dem kleinen Golfemirat Bahrain die Menschen für mehr Demokratie in dem weitgehend absolutistischen Königreich. Die hauptsächlich von Schiiten getragenen Proteste werden aber vom sunnitischen Herrscherhaus mit Hilfe Saudi-Arabiens gewaltsam unterdrückt. Mindestens zwei Drittel der Bevölkerung des Golfemirats Bahrain sind Schiiten. Das Herrscherhaus und der Großteil der Verwaltung sind sunnitisch.

 

Laut Berichten gehen die Sicherheitskräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Hunderte von Menschen wurden inhaftiert, unter ihnen befanden sich auch gewaltlose politische Gefangene. Viele der Häftlinge wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt. Fünf Personen starben allein 2011 in Gewahrsam der Sicherheitskräfte an den Folgen von Folter. Hunderte von Zivilpersonen mussten sich in unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten verantworten. Führende Oppositionelle erhielten Haftstrafen, darunter lebenslange Freiheitsstrafen. Menschen, die sich an Protesten gegen die Regierung beteiligt hatten, verloren ihre Arbeitsplätze; Studierende wurden der Universität verwiesen.

 

Bei einer Demonstration am 17. August 2012 hat die Polizei in Bahrain einen 16-jährigen Demonstranten erschossen. Der Jugendliche sei bei einem Protest in der Stadt Muharrak mit Schüssen aus einem Schrotgewehr getötet worden, teilte das Bahrain-Zentrum für Menschenrechte (BCHR) mit. Sicherheitskräfte in Zivil hätten darüber hinaus auf den am Boden liegenden Jugendlichen eingetreten.

 

Am gleichen Tag verurteilte ein bahrainisches Gericht den prominenten Menschenrechtler Nabeel Rajab zu drei Jahren Gefängnis, weil er an einer Protestaktion gegen die Regierung teilgenommen hatte. Nabeel Rajab, Präsident des "Bahrain Centre for Human Rights", wurde in drei Anklagepunkten für schuldig befunden: "Versammlung mit dem Ziel, die Sicherheit zu stören", "Aufruf zu Aufmärschen oder Protesten ohne Erlaubnis" und "Teilnahme an einem Protest ohne Erlaubnis". Jeder der drei Anklagepunkte stand in Bezug zu einem von drei verschiedenen Protesten, an denen er in den ersten drei Monaten in 2012 teilgenommen hatte. Der Menschenrechtsverteidiger sitzt bereits eine dreimonatige Haftstrafe ab, zu der er wegen Verleumdung in Zusammenhang mit einem Twitter-Beitrag verurteilt wurde.

 

"Die Entscheidung des Gerichts ist ein schwarzer Tag für die Gerechtigkeit in Bahrain, das die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellt", sagte Hassiba Hadj Sahraoui, stellvertretende Direktorin des Nahost- und Nordafrika-Programms bei Amnesty International. "Wie viele andere in Bahrain ist Nabeel Rajab ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich in Haft sitzt, weil er friedlich seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen hat. Er muss sofort freigelassen und seine Schuldsprüche und Strafen müssen aufgehoben werden. Die Behörden müssen außerdem sicherstellen, dass alle Menschenrechtsverteidiger ihre Arbeit ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen ausüben können."

 

Hassiba Hadj Sahraoui fordert: „Dieses jüngste Urteil bedeutet das endgültige Ende der Fassade von Reformbemühungen in Bahrain. Die internationale Gemeinschaft kann nicht länger glauben, dass Bahrain sich auf dem Weg zu Reformen befindet, wenn solch offensichtlich skrupellose Taktiken benutzt werden, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die internationalen Partner Bahrains müssen dies den bahrainischen Behörden laut und deutlich sagen."

 

Das Strafgesetzbuch und weitere Teile der bahrainischen Gesetze, einschließlich des Gesetzes 18 (1973) über öffentliche Treffen, Umzüge und Versammlungen (sowie Ergänzungen durch das Gesetz 32 in 2006), und das Gesetz über politische Organisationen von 2005 beschneiden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit drastisch und müssen an internationale Menschenrechtsstandards angepasst werden.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

·        auf bilateraler Ebene und im Rahmen der EU darauf hinzuwirken, dass Menschenrechte in Bahrain geachtet und eingehalten werden, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit;

·        auf bilateraler Ebene und im Rahmen der EU die bahrainischen Behörden dazu aufzufordern, sicherzustellen, dass alle Menschenrechtsverteidiger ihre Arbeit ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen ausüben können;

·        auf bilateraler Ebene und im Rahmen der EU Bahrain zu ernsthaften Reformbemühungen und auf eine Anpassung der Gesetze an internationale Menschenrechtsstandards zu bewegen;


·        auf bilateraler Ebene und im Rahmen der EU die Menschenrechtslage in Bahrain in allen Kontakten mit Saudi Arabien zu thematisieren und Saudi Arabien dazu aufzufordern, für die Einhaltung der Menschenrechte in Bahrain einzutreten;

·        sich auf bilateraler Ebene und im Rahmen der EU für die sofortige Freilassung von Nabeel Rajab und die Aufhebung der Schuldsprüche und Strafen gegen ihn einzutreten; und

·        die Menschenrechtskrise in Bahrain im UN-Menschenrechtsrat zu thematisieren.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.