2138/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Sigisbert Dolinschek

Kolleginnen und Kollegen

betreffend kein Fernabsatz mit Arzneimitteln

 

 

Der Fernabsatz mit Arzneimitteln („Versandhandel“) wird von den Antragstellern - basierend auf den Informationen der direkt betroffenen österreichischen Apothekerinnen und Apotheker - abgelehnt.

 

Nur einige der vielen Argumente die eindeutig gegen den Fernabsatz von Arzneimitteln sprechen sind folgende:

 

-           Es besteht kein persönlicher Kontakt zwischen Patient und Apotheker.

-           Die Beratung verliert zwangsläufig an Qualität: Es fallen Mimik und Körpersprache des Patienten weg.

-           Es werden Fragen, die sich erfahrungsgemäß aus der jeweiligen Situation bei der Arzneimittelübergabe ergeben, nicht gestellt; der Apotheker kann nicht beurteilen, ob der Kunde die Erklärung verstanden hat

-           Der fehlende persönliche Kontakt des Patienten zu Arzt oder Apotheker führt zum Aufschub des Arztbesuches und möglichen Gesundheitsgefährdungen durch ungeeignete oder ineffiziente Versuche der Selbstbehandlung mit hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem.

-           Verlockende Angebote im Internet verleiten Kunden, Arzneimittel zu bestellen und nach eigenem Gutdünken einzunehmen, ohne die persönliche Beratung eines Arztes oder Apothekers einzuholen.

-           Die Anwendung von Arzneimitteln ohne begleitende Betreuung durch den Apotheker führt zu möglichen Anwendungsfehlern.

 

-           Arzneimittel werden durch den Versand zu „Konsumgütern“. Ein Patient, der Arzneimittel über das Internet erwirbt, bezieht seine Information ausschließlich aus der dort publizierten Arzneimittelwerbung, die darauf abzielt, Kaufanreize zu schaffen und Impulskäufe zu stimulieren.


-           Im Gegenzug dazu steht ein wichtiges Instrument des Verbraucherschutzes, nämlich das Rücktrittsrecht, aufgrund der Beschaffenheit des Produktes, beim Versandhandel mit Arzneimitteln nicht zur Verfügung.

-           Durch den direkten und persönlichen Kontakt bei der Arzneimittelübergabe an die Kundinnen und Kunden entsteht eine persönliche Beziehung mit den abgebenden Apothekerinnen und Apothekern und wird die persönliche Verantwortung verstärkt. Im Fernabsatz kommt dieses wichtige Kriterium der Ausübung eines freiberuflichen Gesundheitsberufes hingegen nicht zum Tragen.

 

-           Die e-Medikation, die sicherstellt dass Arzneimittelwechselwirkungen verhindert werden, wird ad Absurdum geführt.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, mit seinen Amtskollegen der Ressorts Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und Wirtschaft sicherzustellen, dass der Fernabsatz mit Arzneimitteln („Versandhandel“) in Österreich nicht legalisiert wird.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 14. November 2012