2141/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.11.2012
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk

und Kollegen

betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen

 

Über die gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen die Familien auch einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis erbracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchungen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund 60 Milliarden Euro (berechnet nach Mindestlohntarifen brutto inklusive Überstundenabgeltungen) beziffern lässt.

 

Rund 80% der Familienarbeit wird von Frauen getragen. Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht - je nach Kinderzahl und Erwerbstätigkeit der Mutter - kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen 107.000 € und 220.000 €. Die öffentlichen Transfers betragen im Durchschnitt aller kinderbetreuenden Haushalte 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen damit die Kinderkosten nicht aus.

 

Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2002 wurde diese Familienleistung nicht erhöht. Die Familienbeihilfe erfuhr im Jahr 2003 eine einmalige Erhöhung, was aber die ständige Teuerung bei weitem nicht wettmacht. Der Wertverlust des Kinderbetreuungsgeldes beträgt bereits über 18%, jener der Familienbeihilfe liegt bei etwa 40%!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes und der Familienbeihilfe an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss verlangt.

 

Wien, am 16.11.2012