2142/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 16.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk

und Kollegen

betreffend Reform des Kinderbetreuungsgeldes

 

Das Kinderbetreuungsgeld wurde 2002 unter der damaligen FPÖ/ÖVP Regierung als neue, einkommensunabhängige Familienleistung eingeführt. Entgegen der kritischen Haltung der damaligen

Opposition (SPÖ, Grüne) wurde das Kinderbetreuungsgeld von den Familien gut angenommen und ist

heute unverzichtbarer Bestandteil der österreichischen Familienpolitik.

 

Dies wurde erst vor kurzem wieder bestätigt und zwar durch den Leiter des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF), Universitätsprofessor Wolfgang Mazal, der als Experte in der Sitzung des Familienausschusses am 20.06.2012 eingeladen war und einen neuen Evaluierungsbericht zum Kinderbetreuungsgeld erläutert und mit den teilnehmenden Abgeordneten diskutiert hat.

 

Die positive Entwicklung des Kinderbetreuungsgeldes wird in den letzten Jahren allerdings von zwei negativen Faktoren überschattet: einerseits werden immer mehr Varianten eingeführt, wodurch die Kinderbetreuungsgeldlandschaft immer komplexer und immer „kundenunfreundlicher“ gestaltet wird und andererseits wird der Stolperstein Zuverdienstgrenze, die in Wahrheit bloß eine Beschneidung der Wahlfreiheit der Eltern darstellt und kein Lenkungsinstrument im familienpolitischen Sinne ist - dies wurde von Professor Mazal im Rahmen des Familienausschusses am 20.06.2012 ganz klar bestätigt – immer wieder zur Kostenfalle für die Familien. Für die komplizierten Berechnungen benötigt man mittlerweile eine ganze Steuerberatungskanzlei, ein einzelner Steuerberater reicht hier nicht mehr aus!

Diese komplizierten Berechnungsmethoden errichten bei vielen Eltern Barrieren einerseits für die adäquate Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes (welche Variante ist die richtige für mich?) und andererseits für die tatsächliche Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten. Die Entscheidung für die richtige Variante in einer für die Eltern ohnehin stressige Lebenssituation (die Geburt eines Kindes) muss erleichtert werden, die Varianten die am besten angenommen werden müssen bestehen bleiben, alle anderen müssen abgeschafft werden.

 

Zur Zuverdienstgrenze: Jene Eltern, die während des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Bezüge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zuverdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teilzeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt bzw. vorzeitig beendet wird. Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit in manchen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Eltern muss die Freiheit bleiben, zwischen Eigen- oder Fremdbetreuung entscheiden zu dürfen. Die Einschränkung der Erwerbstätigkeit über die Bestimmung einer Zuverdienstgrenze schränkt diese Wahlfreiheit der Eltern ein.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung zum Kinderbetreuungsgeldgesetz

zuzuleiten, die einerseits eine Vereinfachung der Bezugsvarianten und andererseits die Abschaffung der Zuverdienstgrenze vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Familienausschuss verlangt.