2146/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 05.12.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Schutz der Grenzmur
BEGRÜNDUNG
Die Republik Slowenien plant bis zu 8 Wasserkraftwerke an der Mur zu errichten. Konkret wird für ein Kraftwerk in Hrastje Mota in der Nähe von Radenci (ca. 10 km nach der österreichischen Grenze) bereits das Raumplanungsverfahren durchgeführt: Zwischen 18. Mai 2012 und 20. Juni 2012 wurden die Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und die slowenische Bevölkerung hatte die Möglichkeit, Einwendungen zu machen.
Die Realisierung dieses Projektes würde die Qualität der steirischen Grenzmur und des Auwaldes stark beeinträchtigen. Laut ESPOO-Konvention haben Mitgliedstaaten bei länderübergreifenden Projekten eine Informationspflicht, wobei im gemeinsam erarbeiteten Leitfaden für die praktische Anwendung empfohlen wird, diese so früh als möglich wahrzunehmen.
Die steirische Grenzmur, wurde 2005 zum Europaschutzgebiet Nr. 15 erklärt. Die Mur selbst, der begleitende Auwald und die angrenzenden Kulturlandschaft bilden zusammen einen der artenreichsten Lebensräume Europas. In der Grenzmur leben über 40 Fischarten, wovon 14 Arten durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU europaweit geschützt sind.
„Die Mur
bildet zwischen Spielfeld und Radkersburg die Südgrenze der Steiermark zu
Slowenien. Der sie begleitende Auwald entlang dieses ca. 33 km langen
Flussabschnittes ist der zweitgrößte zusammenhängende Auwald
Österreichs und zählt zu den artenreichsten Lebensräumen der
Steiermark. Flüsse und ihre Auen sind höchst dynamische
Lebensräume. So war die Grenzmur bis zu ihrer Regulierung Ende des 19.
Jahrhunderts ein typischer Mittellauffluss mit mehreren Hauptarmen und
Seitenarmen, die nach jedem Hochwasser ihren Lauf verändern konnten. Das
Wasser formte und prägte die Landschaft. Zerstörung und neues
Entstehen kennzeichneten diesen Lebensraum. Vor allem diese Dynamik und das
dadurch bedingte kleinräumige Nebeneinander von unterschiedlichen
Lebensräumen (Flussbett, Steilufer, Schotterbänke und Inseln, Tümpel,
Auwälder und Wiesen) sind die Quelle des außerordentlichen
Artenreichtums der Auen. Durch die Regulierung (1874 bis 1891) wurde der einst
verzweigte Fluss in ein gerades Bett gebannt, das mit ca. 78 m nur mehr ein
Fünftel der ursprünglichen Breite hat.“ (Quelle: www.natura2000.at)
Um diesen einzigartigen Lebensraum von internationaler Bedeutung zu renaturieren, wurden in den letzten Jahren zwei EU Projekte durchgeführt, ein weiteres wird gerade umgesetzt; insgesamt wurden bisher knapp 8 Mio. € investiert.
· Für das INTERREG IIA – Projekt „Lebensraum Unteres Murtal“ wurden zwischen 1995 und 2001 2,66 Mio. € in die Erarbeitung von Grundlagen und ersten Maßnahmen investiert.
· Für das INTERREG IIIA – Projekt „Maßnahmen Unteres Murtal“ wurden zwischen 2003 und 2008 4,4 Mio. € in Stabilisierung der Mursohle, Sicherung des Grundwassers, Verbesserung der Lebensräume und touristische Infrastruktur investiert.
· Für das ETZ-Projekt „Grenzüberschreitende wasserwirtschaftliche Initiative für die Flüsse Drau und Mur " stehen für den Zeitraum von 2009 und 2013 0,8 Mio. € für Stabilisierung der Mursohle, Sicherung des Grundwassers und Verbesserung der Lebensräume zur Verfügung.
Die Errichtung von Wasserkraftwerken an der Grenzmur würden die öffentlichen Investitionen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes konterkarieren. Es kann nicht im Interesse der europäischen und österreichischen Bevölkerung sein, dass hier Fördergelder verschwendet werden. Außerdem hat Österreich eine europarechtliche Verpflichtung, Natura 2000 Gebiete zu schützen und kontinuierlich zu verbessern.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft,
werden aufgefordert,
1. rasch an die Regierung der Republik Slowenien heranzutreten, mit dem Ziel
a. alle relevanten Informationen zu den geplanten Kraftwerken an der Mur einzuholen und
b. die Planungen betreffend das Murkraftwerk in Hrastje Mota aufgrund der
befürchteten Auswirkungen auf das Gewässerregime an der
österreichisch-slowenischen Grenzmur zu stoppen sowie
2. dem Nationalrat über diesbezügliche Aktivitäten Bericht zu erstatten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.