2153/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.12.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Kostenübernahme bei Lehrabschluss- und Meisterprüfung

 

Aus- und Weiterbildung ist ein öffentlicher Auftrag! Nicht nur die Bildung in den Schulen und Universitäten des Landes sondern auch im Bereich der dualen Lehrlingsausbildung. Lehrlinge die in einem Betrieb ausgebildet werden haben aber gegenüber Schülern und Studenten einige finanzielle Nachteile bzw. sind in einigen Bereichen deutlich schlechter gestellt als Schüler oder Studenten. Die Lehrstellenförderung wurde in der Vergangenheit leider immer wieder gekürzt und der Großteil der finanziellen Last der Fachkräfteausbildung liegt bei den Lehrlingen selbst bzw. bei der heimischen Unternehmerschaft.

 

So wird beispielsweise vom österreichischen Steuerzahler laut Pressestunde vom 7. Oktober 2012 für einen Musikstudenten zwischen 45.000,- und 50.000,- Euro aufgewendet. Für die dringend notwendigen Fachkräfte in den handwerklichen Bereichen sind die Kosten für Ausbildung und Prüfungen vom Ausbilder oder Lehrling selbst zu tragen. Allein die Kosten für die Vorbereitung und Absolvierung einer Meisterprüfung betragen (ebenfalls lt. Pressestunde v. 7.10.2012) zwischen 5.000,- und 7.000,- Euro. Unfair ist beispielsweise auch, dass Bewerber zur Lehrabschluss- bzw. Gesellenprüfung Prüfungsunterlagen und -gebühren selber tragen müssen, wenn sie nach der Lehrzeit oder Behaltefrist antreten. Im Vergleich dazu, aber Schüler z.B. für ihre Maturavorbereitung bzw. -prüfung weder Unterlagen noch Gebühren zu bezahlen haben.

 

Im Sinne einer gerechten Lastenverteilung und der Chancengleichheit ist es nicht verständlich, dass für Studierende an Schulen und Universitäten keine Kosten und Gebühren anfallen, ein Gesellen- oder Meisterprüfungskandidat aber alle Kosten und Gebühren für seine Abschlussprüfung selbst zu tragen hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass sämtliche Kosten der Lehrabschluss- und Meisterprüfung von der öffentlichen Hand getragen werden und nicht vom Prüfling oder Ausbilder“.

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie ersucht.