2159/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.12.2012
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Zweckbindung der Wohnbauförderung

 

 

Bis vor wenigen Jahren war der Wohnbauförderungsbeitrag – den alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten – auch für den Wohnbau zweckgebunden. Diese Zweckbindung wurde 2008 aufgehoben. Die eingehobenen Gelder werden aber weiterhin den Bundesländern – ohne Auflagen – zur Verfügung gestellt. Einige Bundesländer investieren weiterhin tatkräftig in den Wohnbau andere weniger. Dies hat zur Folge, dass zu wenig leistbare Wohnungen zur Verfügung stehen. Um die Mieten auf einem angemessenen Niveau zu halten und mehr finanzielle Mittel für den gemeinnützigen Wohnbau zur Verfügung zu haben, sollte die Zweckbindung wieder eingeführt werden.

 

Mit der Wohnbauförderung kann die Landespolitik auf die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bezirken und Regionen eingehen und Chancen sowie Potenziale optimal nutzen bzw. austarieren. Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis in unserer Gesellschaft. Daher ist es erforderlich, dass die zuständige Politik darauf achtet, dass wohnen durch die Wohnbauförderung allen Bevölkerungsschichten zugänglich ist.

 

Hinzu kommt noch, dass in Österreich die Sanierungsquote relativ gering ist und daher Aufholbedarf besteht. Sehr leicht könnte die Gebäudesanierung mit Umweltschutz und Beschäftigungsimpulsen verbunden werden, denn mit 100 Mio. Euro Mitteleinsatz werden in diesem Bereich etwa 12.500 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert. Die bevorstehende Konjunkturflaute könnte daher mit Hilfe der Zweckbindung der Wohnbaufördermittel entgegengetreten werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der die Zweckbindung der Wohnbaufördermittel wieder eingeführt wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Bautenausschuss ersucht.