2181/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Hofer, Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Versorgung mit E-Tankstellen nach dem Modell „ubitricity“

 

Die Ausweitung von Elektromobilität wird wesentlich durch mangelhafte Infrastruktur -  die ungenügende Versorgung mit E-Tankstellen – begründet. Diese unzureichende Versorgung dämpft gleichzeitig den Absatz von Kraftwagen entsprechenden Antriebes. Das Modell „ubitricity“ könnte einen Ausweg aus diesem wechselseitigen Dilemma bedeuten: Bei diesem Modell werden Straßenlaternen um die zusätzliche Funktion von E-Tankstellen erweitert und ergänzt. Diese verfügen über elektrische Anschlüsse und sind günstig neben dem Straßenrand gelegen und in ausreichender Anzahl vorhanden. Zudem wäre das Versorgungsnetz ausreichend dicht und die Investitionskosten würden sich insbesondere im Vergleich zur Errichtung gesonderter Tankstellen in Grenzen halten. Die technischen Voraussetzungen dafür sind vorhanden.

 

Es würde das Fundament für zukunftsträchtige Formen der Mobilität geschaffen. Insbesondere im urbanen, städtischen Bereich würden sich negative externe Effekte des Verkehrsaufkommens, wie erhöhte Feinstaubbelastungen reduzieren. Ebenso wie die, die Lebensqualität beeinträchtigende,  Lärmbelästigung.  Diese Effekte können erzielt werden, ohne gleichzeitig die Mobilität der Menschen zu beeinträchtigen und bedeuten keine finanziellen Mehrbelastungen für den Verbraucher. Soziale Verträglichkeit, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Mobilität würden Hand in Hand gehen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die besonders im urbanen Bereich die Errichtung von Elektrotankstellen nach dem Modell von „ubitricity“ vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.