2182/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.01.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Strache, Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Lagerung des österreichischen Goldes auf heimischem Territorium

 

Die Oesterreichische Nationalbank verwaltet das Gold der Österreicherinnen und Österreicher. Insgesamt handelt es sich dabei um 280 Tonnen. Die Barren im österreichischen Eigentum befinden sich nur zu einem Bruchteil auf österreichischem Territorium. 80 Prozent der Bestände befinden sich in London, drei Prozent in der Schweiz und etwa jeder sechste Barren in Österreich.

 

Gerade in Krisenzeiten kommt Gold besondere Bedeutung zu. Es ist als Zahlungsmittel über kulturelle und staatliche Grenzen hinweg anerkannt und über den ganzen Globus hinweg konvertierbar. Die geopolitische Lage rechtfertigt die derzeitige Lagerungspolitik der Oesterreichischen Nationalbank nicht mehr. So zieht etwa die Deutsche Bundesbank einen großen Teil ihrer außerhalb der Grenzen Deutschlands gelagerten Barren ab und wird sie in Frankfurt aufbewahren. Nach Argumentation von Vorstandschef Carl-Ludwig Thiele gebe es schlicht keinen Grund mehr, an den derzeitigen Lagerstätten im aktuellen Ausmaß festzuhalten. Die geopolitische Lage ist zudem komplexer geworden. Der britische Premier Cameron hat angekündigt, die Rolle Großbritanniens in der EU neu definieren zu wollen. Die OeNB muss ihre Lagerungspolitik der neuen politischen Lage anpassen und das Gold nach Österreich holen und dauerhaft auf Bundesgebiet der Republik Österreich nach den Sicherheitsbestimmungen internationaler Standards lagern.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, alle nötigen Schritte in die Wege zu leiten, sämtliche im Eigentum der Oesterreichischen Nationalbank befindliche Goldbestände auf das Hoheitsgebiet der Republik Österreich zu transferieren, den staatlichen Goldschatz nicht weiter zu verringern und zur Gänze in physisches Gold einzutauschen sowie entsprechend international üblicher Sicherheitsnormen dauerhaft auf österreichischem Hoheitsgebiet zu verwahren.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.