2191/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.01.2013
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Parlamentarische Materialien

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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Entschädigung von Praktika in Kollektivverträgen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Trotz massiver Ausweitung und Bedeutung von Praktika für junge Menschen in Ausbildung und bei Einstieg in den Arbeitsmarkt, steht die finanzielle Entschädigung der Praktika noch immer auf tönernen Füßen. Sie ist zum Großteil gar nicht, und wenn, höchst unterschiedlich geregelt. Nur in wenigen, meist technischen Branchen existiert eine eigene Lohnkategorie zur Entlohnung von PraktikantInnen. Als Folge kann man heute in Österreich für ähnliche Praktikumstätigkeiten entweder gut, wie ein/e FerialarbeiterIn oder ein/e BerufseinsteigerIn bezahlt werden, eine Aufwandsentschädigung von etwa 380-800 Euro erhalten oder komplett leer ausgehen und auch noch für die, durch das Praktikum entstanden Kosten, selbst aufkommen müssen.

 

Im Bereich der berufsbildenden Schulen werden Pflichtpraktika Großteils als Arbeitsverhältnisse bewertet und folglich auch gemäß Kollektivvertrag entlohnt. Entweder haben PraktikantInnen dann den Anspruch auf die jeweilige Lehrlingsentschädigung oder es existiert eine eigene Kategorie, die eine höhere Entlohnung gewährleitet – das ist vor allem in technischen Branchen der Fall. Das gilt aber nicht für alle schulischen Pflichtpraktika, gemäß einer Befragung der AK Steiermark arbeitete ein Drittel der Modeschulpraktikantinne komplett unentgeltlich  und nur 9% der Praktika im Sozialbereich wurden bezahlt. Völlig ungeregelt sind hingegen noch immer die Pflichtpraktika im Rahmen von Ausbildungen auf Universitäten und Fachhochschulen, mit der problematischen Konsequenz, dass heute 60% aller Pflicht-Hochschulpraktika gänzlich unbezahlt und ohne jegliche Aufwandsentschädigung stattfinden (Studierenden Sozialerhebung 2011).

 

Eine berufspraktische Ausbildung, die von immer mehr jungen Menschen heute eingefordert und selbstverständlich wird, hat schon lange nichts mehr mit Freiwilligkeit zu tun. In vielen Branchen gehören PraktikantInnen bereits zum fixen Bestandteil der Belegschaft.


Für den praktischen Teil der Ausbildung im Rahmen von Schulen und Hochschulen soll – analog zur dualen Ausbildung – auch eine Mindestentschädigung in allen Kollektivverträgen verankert werden. Wir empfehlen eine Mindestentschädigung für alle Praktika in der Höhe des Höchststipendiums für Studierende (für SchülerInnen je nach Bezug der Familienbeihilfe etwas weniger). Für faire und sozial gerechte Praktika und für mehr Chancengleichheit beim Einstieg in den Arbeitsmarkt  braucht es endlich gleiche Mindeststandards in der Entschädigung von Praktika.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird dazu aufgefordert, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die Sozialpartner in den kommenden Kollektivvertragsrunden die Verwendungsgruppe „PraktikantInnen aus Fachhochschulen und Universitäten“ sowie „PraktikantInnen aus berufsbildenden Schulen“ in die Lohntabellen aller Kollektivverträge aufnehmen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.