2197/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.01.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Prüfung rechtlicher Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung für Temelin sowie Weiterentwicklung von EURATOM zu einem europäischen Atomausstiegsprogramm

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Entscheidung des tschechischen Umweltministeriums, dem Ausbau des südböhmischen Atomkraftwerks Temelin zuzustimmen, stößt in Österreich auf großes Unverständnis. Die Genehmigung ist nicht nachvollziehbar, weil nicht einmal klar ist, welcher Reaktortyp genehmigt wurde und das Verfahren aus der Sicht der unterfertigten Abgeordneten im Widerspruch zu europäischem Recht steht.

 

Die Situation stellt sich so dar, dass die tschechische Regierung keinerlei Lehren aus Fukushima gezogen hat. Die Entscheidung des Umweltministeriums ist nicht nur ein Rückschritt in der Energiepolitik sondern auch eine Gefährdung von Nachbarstaaten wie Österreich in unabsehbarem Ausmaß.

 

Es ist daher ein Gebot der Stunde, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Ausbau des AKW Temelin um die Blöcke 3 und 4 zu verhindern.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt im Bemühen um einen europaweiten Ausstieg aus der Atomenergie ist die Neuausrichtung von EURATOM. Die europäische Atomgemeinschaft EURATOM muss im Jahr zwei nach Fukushima und 56 Jahre nach ihrer Gründung im Jahr 1957 umfassend auf ihre strategische  Ausrichtung  überprüft  werden.  Aufgrund  der  unkalkulierbaren  Risiken,  der folgenschweren Unfälle und der fehlenden Nachhaltigkeit haben sich auch führende Atomnationen wie Deutschland zum Ausstieg aus dieser Hochrisikotechnologie entschlossen. Sohin verändern sich  die  energetischen  Rahmenbedingungen  in  Europa zusehends,  worauf  auch  EURATOM zu verändern ist.

 

Eine wesentliche finanzielle und logistische Herausforderung beim geordneten Ausstieg  von Atomkraft ist auch der Umgang mit bzw. die Entsorgung der Atomkraftwerke selbst. Im Sinne der besonderen Verantwortung von EURATOM für die europäischen  Atomenergieanlagen treten die unterzeichneten Abgeordneten  dafür ein, dass die Ziele der Europäischen Atomgemeinschaft in Richtung geordneter Atomausstieg abändert werden, wozu insbesondere auch der Rückbau und die fachgerechte Entsorgung der ehemaligen Atomkraftwerke zählt.

 

Auch die Forschungsaufgaben von EURATOM müssen umfassend überarbeitet werden, wenn es tatsächlich gelingen soll, Strom vollständig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen und so Europa einen Schritt näher zur Energieautarkie zu führen. Eine Voraussetzung dafür ist die Förderung der öffentlichen Grundlagenforschung und die Fokussierung der europäischen Energieforschungsaktivitäten auf das Ziel der Energieautarkie. Dazu gehört auch, dass die Energieforschung insgesamt deutlich ausgeweitet wird und dass die verschiedenen Forschungsaktivitäten besser vernetzt werden. Dabei muss die gesamte Bandbreite der erneuerbaren Energien, der Effizienztechnologien und der Speichertechnologien bedacht werden.

 

Die Mittel für die Kernfusionsforschung sind hingegen streng zu hinterfragen und auf ein Mindestmaß zurückzuführen, weil diese Technologie keine Energiealternative innerhalb eines absehbaren Zeitraums darstellen wird.

 

Gerade Österreich hat als atomkraftfreies Land die Chance und auch die Verpflichtung in dieser politischen Angelegenheit eine Führungsrolle einzunehmen und auf diesem Weg Europa in eine positivere, nachhaltige Zukunft zu führen. Das Zeitfenster für diese Herausforderung ist aufgrund der noch immer wirkenden Betroffenheit der Bevölkerung in weiten Teilen Europas offen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen,

 

·        dass alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen die Ausbau-Genehmigung des tschechischen Umweltministeriums für die Blöcke 3 und 4 bzw. den Ausbau des AKW Temelin gesetzt werden und

 

·        dass die Ziele, Programme und Geldmittel der EURATOM-Gemeinschaft in Hinkunft auf die Förderung des geordneten Ausstiegs aus Atomkraft und für Forschung, Entwicklung und Errichtung von Alternativenergien sowie Alternativenergieanlagen ausgerichtet werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.