2210/A XXIV. GP
Eingebracht am 19.02.2013
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Antrag
des Abgeordneten KO Strache
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Der Nationalrat wolle beschließen
Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird
Der Nationalrat hat beschlossen
„Artikel I
Der Nationalrat wird gemäß Art. 29 Abs. 2 B-VG vor Ablauf der XXIV. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.“
Begründung
Die laufende Gesetzgebungsperiode des Nationalrates endet gem. Art. 27 B-VG spätestens mit dem 28. Oktober 2013.
Gem. Art. 29 Abs. 2 B-VG hat der Nationalrat jedoch das Recht, vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode seine Auflösung durch einfaches Gesetz zu beschließen.
Von dieser Möglichkeit soll nunmehr Gebrauch gemacht werden, zumal die Österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, nicht in der Lage und bereit waren, die Interessen Österreichs somit der österreichischen Steuerzahler und Bürger bei den EU-Budgetverhandlungen zu vertreten.
Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist die Erhöhung des österreichischen Bruttobeitrags von derzeit 800 Millionen Euro auf über eine Milliarde Euro im Jahr und die Reduzierung des österreichischen EU-Rabatts von bisher 180 Millionen auf 95 Millionen Euro.
Dennoch verkauft die Bundesregierung, mit Unterstützung des Boulevards, dieses budgetbelastende Verhandlungsergebnis als Erfolg, obgleich die Rolle der kleineren Regierungspartei diffus ist.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.