2220/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.02.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend eine konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln

 

 

BEGRÜNDUNG

 

In den vergangenen Tagen haben Supermärkte in Großbritannien, Irland, Frankreich, Schweden, Deutschland und auch Österreich Fertiggerichte aus den Regalen genommen und Rückrufaktionen gestartet. Der Grund, es wurde Pferdefleisch statt des angegeben Rinder-Faschierten in den Fertiggerichten gefunden. Der Tiefkühlkonzern Findus hatte vergangene Woche mehrere Tiefkühlgerichte vom Markt genommen. Der Produzent der beanstandeten Gerichte war die Firma Comigel, die das Fleisch vom französischen Konzern Spanghero erhielt. Spanghero erklärte, das Pferdefleisch sei ihm aus Rumänien `untergeschoben´ worden und kündigte Klage an. Frankreichs Verbraucherminister Benoit Hamon zufolge gelangte das rumänische Fleisch über Zwischenhändler in Zypern und den Niederlanden nach Frankreich. Es handelt sich offenkundig um erhebliche Mengen an falsch deklariertem Fleisch und definitiv um Betrug.

Bei Fleisch für Fertigprodukte, bei denen die Zutaten nicht gekennzeichnet werden, haben die KonsumentInnen keine Chance mehr die Warenkette zu erfassen. Fleisch für solche Fertigprodukte stammt derzeit häufig aus Fleischteilen, die nicht als Frischfleisch verkauft werden können. Es wird oft in Tiefkühlquadern gekauft, also in gefrorenen Blöcken von 100 mal 50 mal zehn Zentimetern - diese Blöcke enthalten mitunter Fleisch von tausenden Tieren. Sie werden in Verarbeitungsbetrieben hergestellt, die ihr Fleisch wiederum von Schlachthöfen aus ganz Europa bekommen. So ein System, gepaart mit dem immensen Preisdruck, produziert nahezu zwangsläufig Betrug und Täuschung

Eine regionale Produktion ist für die KonsumentInnen überschaubar. Da kennt man den Bauern, den Fleischer. Die Herkunft unserer Lebensmittel muss wieder nachvollziehbar werden. Auch bei Fertigprodukten muss ich erkennen können, ob hier eine Masse aus Tierresten aus aller Herren Länder verarbeitet wurde oder ob ich ein hochwertiges Lebensmittel aus der Region vor mir habe.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten:

 

-       für ein Gütesiegelgesetz, welches die Auslobung der Herkunft, den Aspekt der Regionalität und die Bewerbung von Tierschutz und Gentechnikfreiheit umfasst.

-       Diese Gesetzesvorlage hat die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln und deren Rohstoffen sicher zu stellen, damit ausschließlich Fleisch oder tierische Produkte von in Österreich geborenen und in Österreich aufgezogenen Tieren als österreichische Ware bezeichnet werden können.

-       Dieses Gesetz soll weiters auch Regelungen für die Herkunftsauslobung von Lebensmitteln und Speisen in gewerblichen und nicht gewerblichen gastro-nomischen Betrieben (z.B. Restaurants, Kantinen, Heurigen, Buschenschenken, Seniorenheimen, Schulküchen) umfassen, insbesondere

der wertbestimmenden Zutaten, wie Fleisch, Milch und Eier.

 

Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

-       Einführung einer EU-weiten Herkunftskennzeichnung für landwirtschaftliche Produkte und wertbestimmende landwirtschaftliche Zutaten in verarbeiteten Produkten, im Sinne der Transparenz und des KonsumentInnenschutzes sowie

 

-       Einführung einer verpflichtenden und transparenten Produktkennzeichnung für alle tierischen Produkte, bei welcher das Maß der Tiergerechtheit (z.B. Tierhaltung, Zucht, Fütterung, Transport und Schlachtung) einfach erkennbar und anschaulich dargestellt wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz  vorgeschlagen.