2232/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 27.02.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Untersagung des Gebietsschutzes im Bereich der mobilen Pflege in Oberösterreich und der Steiermark

 

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ berichtete am 20.12.2012 auf Seite 1 über die Ergebnisse eines Berichtes der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt. Folgende Einschätzung zum Ende des Artikels spricht für sich:

Im Pflegebereich offenbart sich ein Sittenbild österreichischer Sozialpolitik. Je nach Couleur werden Hilfsorganisationen in den Ländern bevorzugt behandelt. In Oberösterreich und in der Steiermark genießen die Organisationen bei der mobilen Pflege sogar einen Gebietsschutz. Fazit: Wo der Wettbewerb fehlt, ist die Hauskrankenpflege am teuersten.“

 

Mobile Betreuung kostet damit in der Steiermark dreißig Euro und in Oberösterreich neunundzwanzig Euro pro Stunde. In Vorarlberg hingegen durchschnittlich nur sechs Euro und in Salzburg siebzehn Euro pro Stunde.

 

Es ist daher dringend notwendig, den Gebietsschutz in Oberösterreich und der Steiermark für die Organisationen der mobilen Pflege zu untersagen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich für die Untersagung des Gebietsschutzes im Bereich der mobilen Pflege in Oberösterreich und der Steiermark einzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.