2240/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.03.2013
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Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Barrierefreiheit als Pflichtfach in allen einschlägigen Ausbildungen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020, der die Umsetzungsstrategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält, sieht im Kapitel 3.8. Bauen als Maßnahme 112 „Barrierefreiheit als Pflichtfach in allen einschlägigen Ausbildungen (z.B. Architektur, Bauingenieurwesen, bautechnische Berufe) sowie für die verantwortlichen Personen in den Baubehörden und im Denkmalschutz“ mit dem Umsetzungszeitraum 2013 vor.

Die Bürgerinitiative „Barrierefreiheit als Pflichtfach“ (45/BI) fordert die Umsetzung der Maßnahme ein. In der Stellungnahme des Unterrichtsministeriums wurde erfreulicherweise darauf hingewiesen, dass im laufenden Unterrichtsgeschehen sowohl in den facheinschlägigen Berufsschulen als auch in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen auf die Thematik der Barrierefreiheit eingegangen und aufmerksam gemacht wird. Die Aufnahme von Inhalten zum barrierefreien Bauen in die modular zu gestaltenden Lehrpläne der Bautechnik (Höhere Lehranstalt, danach Fachschulen, Sonderformen) wurden bis Mitte 2013 in Aussicht gestellt.

Wichtig für die Zukunft ist jedoch, dass die Inhalte zur Barrierefreiheit verpflichtend zu besuchen sind.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, in die Verordnungen zur Gestaltung der Lehrpläne der Bautechnik (Höhere Lehranstalt, Fachhochschulen, Sonderformen) die Inhalte zur Barrierefreiheit als Pflichtveranstaltungen zu verankern.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.