2247/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.04.2013
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
betreffend

 

betreffend Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder

 

Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen müssen mitversicherte Angehörige bei einem Krankenhausaufenthalt eine 10-prozentige Zuzahlung zu den Pflegegebühren leisten, die direkt vom Krankenhaus eingehoben wird.

Obwohl angekündigt, wurde der Selbstbehalt für Kinder bei Krankenhausaufenthalten im Zuge der Gesundheitsreform wieder nicht abgeschafft. Bislang wurde immer auf den gültigen Finanzausgleich hingewiesen, obwohl seitens der Länder positive Signale zur anteiligen Kostenübernahme kamen. Die Nichtabschaffung dieses Selbstbehalts ist insofern verwunderlich, als die Einnahmen aus diesem Titel nur 1 Promille des Gesamtbudgets ausmachen.

Vor allem Familien mit chronisch kranken Kindern trifft diese Regelung besonders hart. Daher muss - im Interesse der Familien - diese Zuzahlung der Eltern bei Krankenhausaufenthalten und Therapien ihrer Kinder bis zum 18. Lebensjahr beendet werden.

Kinder sind unsere Zukunft und gerade deshalb ist es wichtig, sie bestmöglich in ihrer Entwicklung und im Krankheitsfall bei ihrer Genesung zu unterstützen. Die längst überfällige Abschaffung der Selbstbehalte für Kinder in Österreichs Spitälern steht auch im Einklang mit der von Österreich unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention, wonach Kinder das Recht auf Gesundheits-Fürsorge haben.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, die bei seinem Amtsantritt angekündigte Abschaffung der Spitals-Selbstbehalte für Kinder bis 18 Jahre umzusetzen und damit eine Maßnahme zur Entlastung der Familien umzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.