2250/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 03.04.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Stefan Markowitz, Elisabeth Kaufmann-Bruckberger

und Kollegen

betreffend bundeseinheitliche Jugendschutzbestimmungen

 

 

Die Einführung österreichweit einheitlicher Jugendschutzbestimmungen bzw. eine Harmonisierung ebendieser wurde bereits im Regierungsprogramm 2008 verankert, bei der Regierungsklausur im Mai 2011 erneut angedacht, ist aber 2013 noch immer nicht auf den Weg gebracht worden.

So bleibt die Kritik der Jugendlichen nach wie vor ungehört, wonach in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichste Bestimmungen z.B. über Ausgehzeiten, gelten, was auch für viele Erziehungsberechtigte nicht nachvollziehbar ist.

Trotz wiederholter Bemühungen des zuständigen Bundesministers in dieser Gesetzgebungsperiode, ist dies jedoch stets an einigen wenigen Bundesländern gescheitert. Nunmehr, ebenfalls nach langen Verhandlungen und etlichen Entwürfen, wird das B-KJHG 2013 beschlossen, es ist also eine Einigung mit den Ländern erzielt worden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten den nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf (analog zum B-KJHG 2013) vorzulegen, der die Vereinheitlichung der momentan unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen vorsieht“.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Familienausschuss vorgeschlagen.