2257/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

DRINGLICHER ANTRAG

gem. § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR

der Abgeordneten Josef Bucher

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Steuern runter - deutliche Reduktion statt kalter Progression

Ein Blick in den Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2014-2017 zeigt: Der Anteil der Lohnsteuer am gesamten Steueraufkommen wächst kontinuierlich. Das ist nicht auf hohe Wachstumsraten bei der Beschäftigung zurückzuführen, son­dern das Ergebnis eines unfairen Steuersystems, das mittels „kalter“ Progression zu immer höheren Einnahmen für die Finanzministerin führt. Unglaubliche 500 Mio. Euro fließen so jährlich ins Budget, ohne dass die Bundesregierung unpopuläre Steuerer­höhungen aktiv durchführen muss. Das Lohnsteueraufkommen ist dadurch seit 10 Jahren von 18 auf 25 Milliarden Euro gestiegen. Die realen Nettoeinkommen stag­nierten im Vorjahr und sinken heuer sogar.

Wie die erst jüngst von der Arbeiterkammer errechneten Beispiele zeigen, entsteht alleine durch die kalte Progression für die Arbeitnehmer jährlich ein beträchtlicher Verlust:

 

Monatslohn, brutto

Verlust durch die kalte Progression pro Jahr

Verkäufer/in im Einzelhandel

1.132,00 Euro

124,28 Euro

Buchhalter/in

4.116,00 Euro

159,04 Euro

 

Die schleichende Steuererhöhung macht das österreichische Einkommensteuerge­setz leistungsfeindlich. Seit 1989 gab es nur zwei Anpassungen der Tarife, die auch nur einen teilweisen Ausgleich der kalten Progression brachten.

Die Progression beginnt ab dem 11.001. Euro mit einem Grenzsteuersatz von 36, 5 Prozent zu greifen. Ab 60.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 50 Prozent. Dazwi­schen gibt es noch eine Progressionsstufe mit 43,2 Prozent. Die behauptete Anpas­sung des Steuersatzes an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ist jedenfalls durch diesen kurzen, steilen Anstieg nicht gegeben.

 


Um die Härte dieses Steuersystems zu mildern ist es notwendig, zahlreiche Aus­nahmen und Sonderregelungen einzuführen. Über die Jahre hat sich so eine un­übersichtliche Menge an „Begünstigungsmaßnahmen“ angesammelt. Der Rech­nungshof listet in seinem jüngsten Bericht 558 derartiger Sonderbestimmungen auf. Die Kosten betragen mindestens neun Mrd. Euro, sind im Detail mangels entsprechender Analysen aber ebenso wenig bekannt wie die Auswirkungen der Sonderre­geln.

Das vom BZÖ vorgestellte Modell der „Fairen Steuern“ weist keine kalte Progression auf. Da diese Bundesregierung weder willens noch in der Lage ist, dieses Modell umzusetzen, ist es ein Gebot der Stunde, wenigstens die kalte Progression zu mil­dern. Dazu wäre es notwendig, die einzelnen Steuerprogressionsstufen jährlich zu­mindest im Ausmaß der Inflation zu erhöhen.

Diese Forderung wird nicht nur von zahlreichen Wirtschaftsexperten, sondern auch von der Industriellenvereinigung, der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer unterstützt. Die Ära der Finanzministerin ist von der lautstarken Klage begleitet, dass das Steuersystem ungerecht und kompliziert ist, und dass die kalte Progression hint­an gehalten werden muss. Sogar der Finanzsprecher der SPÖ, Kai-Jan Krainer, denkt in einem eigens eingerichteten parteiinternen Arbeitskreis seit 2008 über die Indexanpassung der Lohnsteuertarife nach; leider bislang ohne brauchbares Ergeb­nis.

Aus den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat noch im Mai 2013 einen Entwurf zur Novellierung des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der die jährliche Anpassung der Steuerprogressionsstufen im Ausmaß der Inflation vor­sieht.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstantragssteller die Gelegenheit zur mündlichen Behandlung zu geben.