2258/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.04.2013
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Huber
Kollegin und Kollegen
betreffend Wegfall der ha-Grenze im Obstbau

 

Die Lage der Obstbauern ist kritisch. Sehr viele Betriebe leben seit Jahren von der Substanz, bei vielen Höfen ist die Erhaltung als Familienbetrieb mit geregelter Hofübergabe gefährdet.

Ein Blick auf die Entwicklung in der Steiermark – dem größten Obstbauland in Österreich – zeigt sehr deutlich die Folgen dieser Entwicklung. Alleine in den vergangenen 15 Jahren haben über 500 Apfelbauern das Handtuch geworfen, wobei der Apfel die mit Abstand wichtigste Obstart in Österreich ist. Diese Entwicklung erfährt durch die Einführung der 10-ha-Grenze für die Vollpauschalierung eine deutliche Dynamisierung.

Dabei ergibt die 10-ha-Grenze keinen wirklichen Sinn. Betrachtet man die Ertragssituation einer Apfelanlage so zeigt sich, dass bei einem durchschnittlich zu erwartenden Hektarertrag von 27 t die Produktionskosten inklusive Abschreibungen bei rund 13.000 Euro, ohne Abschreibungen bei rund 8.500 Euro liegt. Demgegenüber steht ein Ertrag von rund 7.300 Euro (zugrunde gelegt der Durchschnittspreis der vergangenen 15 Jahre von 27 c). Erst bei einem Ertrag von 30 t wird der break-even-Punkt erreicht und zumindest die variablen Kosten erwirtschaftet.

Neben der 10-ha-Grenze bestehen noch zwei weitere Parameter, der Umsatz oder der Einheitswert der land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Beide Parameter werden aufgrund der 10-ha-Grenze aber niemals schlagend, da selbst für die Vollpauschalierung die entsprechenden Grenzwerte bei einer Betriebsgröße von 10 ha nicht überschritten werden können.

Zu bedenken ist weiters, dass Obstbauflächen einen sehr hohen Zuschlag zum Einheitswert haben, dieser ist oft höher als der Einheitswert selbst. Da der Einheitswert gerade im landwirtschaftlichen Bereich der Anknüpfungspunkt für Steuern und Abgaben ist, werden Obstbauern so auf doppelte Weise belastet.

Im Endeffekt führt die 10-ha-Grenze zu keinen zusätzlichen Einnahmen für die Finanzämter, aber zu einem erheblichen Mehraufwand für die Betriebe durch Buchhaltung und Steuerberaterkosten.


In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert eine Novelle zum Bewertungsgesetz 1955 - BewG. 1955 vorzulegen, in der die ha-Grenze für den Obstbau ersatzlos gestrichen wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss verlangt.