2264/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 25.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Trennung von Gemeinnützigkeit und Privatwirtschaft

 

Gemeinnützige Bauvereinigungen sind theoretisch an das Kostendeckungsprinzip gebunden. Sie sollten nicht gewinnorientiert agieren, um der Bevölkerung dadurch leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Steuerliche Privilegien gegenüber rein marktwirtschaftlichen Mitbewerbern und großzügige Ausschüttung von staatlichen Fördermitteln sollen es ermöglichen, dem genannten sozialpolitischen Auftrag nachkommen zu können.

 

Doch in der Realität wurde der Eckpfeiler wahrer Gemeinnützigkeit durch diverse Gesetzesänderungen ausgehöhlt. So ist es dem WGG unterliegenden Unternehmen möglich, Tochterunternehmen zu besitzen, die diesem Gesetz nicht unterliegen. Der Rechnungshof kritisierte bereits, dass die Baukosten im gemeinnützigen Bereich überdurchschnittlich hoch angesiedelt sind. Die Beauftragung unternehmenseigener Firmen ermöglicht es, das Kostendeckungsprinzip zu umgehen und steuerliche Vorteile des Mutterunternehmens zweckentfremdet zu nutzen. Das Geld zirkuliert nicht mehr innerhalb der Wohnungswirtschaft, sondern wird daraus abgezogen. Entsprechend niedrigere Bauleistungen und höhere finanzielle Belastungen der Bewohner sind die Folge. Diese Effekte stehen den Prinzipien der Gemeinnützigkeit jedoch entgegen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die dem WGG unterliegenden Unternehmen verbietet, Unternehmen zu gründen oder zu erwerben, die nicht dem WGG unterliegen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Bautenausschuss ersucht.