2268/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.04.2013
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten KO Strache, Dr. Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Maßnahmenpaket leistbares Wohnen

 

 

 

Wohnraum ist eines der zentralen, menschlichen Lebensbedürfnisse. Gerade in Zeiten, in denen die Bevölkerung unter einer exorbitanten Steuerlast stöhnt und die Arbeitslosigkeit stetig ansteigt, müssen die Menschen zumindest die Möglichkeit haben, sich Wohnraum ohne Existenzängste leisten zu können. Der Schaffung kostengünstiger Wohnmöglichkeiten durch den Staat und seine Körperschaften kommt deshalb besondere, gesellschaftliche Bedeutung zu. Daher ist die koordinierte und zielgerichtete Schaffung von leistbarem Wohnraum eines der zentralen Instrumente jeder umfassenden Form der Verteilungs- und Sozialpolitik.

 

Genau aus diesem Grund muss das Vergabeprinzip nach Parteibuchfarbe vom sozialen Wohnbau fern gehalten werden. In Vorstandsetagen und Aufsichtsräten der diversen Wohnbauunternehmen tummeln sich unzählige rotschwarze Funktionäre, altgediente Parteigänger und Günstlinge. Diese werden in vielen Fällen nach beendeter aktiver Politkarriere mit hochdotierten Positionen in der der Bezeichnung nach gemeinnützigen Wohnungswirtschaft versorgt. Die Kosten für diese proporzartig besetzten Futtertröge tragen die Bewohner, die sich ohnehin in vielen Fällen mit überhöhten Mieten konfrontiert sehen.

 

Das Fundament des gemeinnützigen Wohnbaus muss grundlegend reformiert werden. Anstatt Gewinnpotentiale zu heben, soll finanzieller Spielraum an die Bewohner in Form günstigerer Mieten weitergereicht werden. Der Gedanke eines sozialen Auftrages muss mit neuem Leben - neuen Perspektiven im gemeinnützigen Wohnbau - erfüllt werden. Der gemeinnützige soziale Wohnbau hat eine vorrangige Aufgabe: leistbaren Wohnraum zu schaffen! Leistbar bedeutet eben, dass die monatlichen Kosten (Miete, Betriebskosten, etc.) für die Mieterinnen und Mieter nicht ins Uferlose steigen. So ist jede bauliche und technische Zusatzmaßnahme Verursacher für Mehrkosten, die am Ende des Tages von den Menschen getragen werden müssen.

 

Dass der geförderte Wohnbau aufgrund der in ihm verpackten, erhöhten Anforderungen schon hochwertiger und in der Herstellung teurer ist als der frei finanzierte, ist einfach nicht mehr  nachvollziehbar. Es sollte, wie in anderen


Bereichen des Lebens auch, ein bedarfsorientiertes Basisversorgungspaket als sozialen Wohnbau geben. Im sozialen Wohnbau müssen daher die Bau- und Betriebskosten reduziert werden, damit für den Einzelnen das Wohnen in den eigenen vier Wänden leistbar bleibt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle entschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich Regierungsvorlagen zuzuleiten, die eine

 

·        Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel,

·        die Streichung der Grunderwerbsteuer für Jungfamilien bei Wohnungskauf,

·        die Streichung der Mietvertragsgebühren,

·        eine Umsatzsteuerbefreiung der Mietverträge bei Gemeindewohnungen,

·        eine Überprüfung und Reduzierung der derzeit völlig überhöhten Betriebskosten,

·        Rücknahme der Erhöhung der Wohnnebenkosten und Einfrieren auf dem Stand vor der 90. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend und

·        eine grundlegende Reform und Vereinfachung des Mietrechtes

 

zum Inhalt haben.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Bautenausschuss ersucht!