2271/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 26.04.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Stefan Markowitz, Martina Schenk
und Kollegen
betreffend „vertiefende Einbindung der Rechtskunde in den Unterricht“
Die Kriminalität insbesondere neue Medien betreffend durch Cyberkriminalität steigt stetig an und so ist in Medienberichten immer öfter von kriminellen Handlungen weit vor der gesetzlichen Strafmündigkeit zu lesen. Informationen, ab wann in Österreich eine strafbare Handlung besteht und welche Konsequenzen diese für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen bedeuten, scheinen nicht ausreichend übermittelt zu werden. Die weitere Lebens- Schul- und Berufslaufbahn kann damit bereits in frühen Lebensjahren stark beeinträchtigt sein.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, Schülerinnen und Schülern spätestens in der letzten Klasse der Volksschule und wiederholend in den nachfolgenden Pflichtschulklassen vermehrt Rechtskunde mit Grundzügen des bürgerlichen Rechts und des Staatsrechts zugänglich zu machen.“
Wien, 26. April 2013
Es wird empfohlen den Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen.