2271/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.04.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Stefan Markowitz, Martina Schenk

und Kollegen

betreffend „vertiefende Einbindung der Rechtskunde in den Unterricht“

 

 

Die Kriminalität insbesondere neue Medien betreffend durch Cyberkriminalität steigt stetig an  und so ist in Medienberichten immer öfter von kriminellen Handlungen weit vor der gesetzlichen Strafmündigkeit zu lesen. Informationen, ab wann in Österreich eine strafbare Handlung besteht und welche Konsequenzen diese für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen bedeuten, scheinen nicht ausreichend übermittelt zu werden. Die weitere Lebens- Schul- und Berufslaufbahn kann damit bereits in frühen Lebensjahren stark beeinträchtigt sein.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, Schülerinnen und Schülern spätestens in der letzten Klasse der Volksschule und wiederholend in den nachfolgenden Pflichtschulklassen vermehrt Rechtskunde mit Grundzügen des bürgerlichen Rechts und des Staatsrechts zugänglich zu machen.“

 

 

Wien, 26. April 2013

 

 

 

Es wird empfohlen den Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen.