2275/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 26.04.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Josef Jury, DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend temporäre Aufhebung der Vignettenpflicht auf der Tauernautobahn zwischen Spittal Ost und Spittal West

 

 

Aufgrund von Sanierungsarbeiten und Felssicherungsmaßnahmen im Bereich der Ertlwand/Lieserschlucht kommt es immer wieder zu einer Totalsperre der Katschberg Straße (B 99). Die derzeitige Hauptausweichroute führt dabei über die bewohnte Fratresstraße. Private Zählungen im Zuge einer der letzten Totalsperren der Lieserschlucht haben ein Verkehrsaufkommen von bis zu 13.000 Fahrzeugen pro Tag ergeben. Durch das hohe Verkehrsaufkommen kommt es in diesem Gebiet zu massiven Lärm- und Schmutzbelastungen für die Anrainer. Alternativ zur Route über die Fratresstraße kann auch die mautpflichtige Tauernautobahn zwischen Spittal Ost und Spittal West befahren werden.

Um die immer häufigere extreme Belastung der Anrainer der Fratresstraße zu mindern, wäre es sinnvoll, den Streckenabschnitt der Tauernautobahn zwischen den Ausfahrten Spittal Ost und Spittal West für den Zeitraum von Sanierungsarbeiten der B 99/Lieserschlucht und einer damit verbundenen Totalsperre der B 99 von der Vignettenpflicht zu befreien; dies insbesondere dann, wenn es zu einer länger andauernden Totalsperre kommt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht alles Erforderliche zu tun, damit es im Zuge von Totalsperren der B 99 Katschberg Straße im Bereich der Lieserschlucht zu einer zeitgleichen temporären Aufhebung der Vignettenpflicht für die Tauernautobahn im Streckenabschnitt Knoten Spittal/ Milstättersee bis Spittal an der Drau – Ost kommt."

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.