2277/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 26.04.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut
Kollegin und Kollegen
betreffend Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich aufgrund der geplanten EU-Saatgutverordnung
Die EU-Kommission plant eine neue Saatgutverordnung, die den freien Tausch von Saatgut verbieten und alle Sorten einer teuren und zeitaufwändigen Zulassung unterwerfen will. Hinkünftig sollen Pflanzen möglichst gleichförmig sein. Bei alten, nicht industrialisierten Sorten wäre dies aber kaum möglich. Alte Sorten von Obst, Gemüse und Getreide würden dadurch gefährdet. Sogar ein Aus für alte und seltene Pflanzensorten droht.
Durch die geplante EU-Saatgutverordnung würden Agrarkonzerne wieder profitieren. Bauern und Gärtnereien, die auf ursprüngliches Saatgut setzen, würden dann mit Verwaltungsstrafverfahren rechnen müssen. Gärtnereien und Organisationen, die sich dem Schutz alter Sorten verschrieben haben, würden plötzlich in die Illegalität getrieben.
Die bestehende Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft muss daher geschützt werden. Seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide sollen weiterhin aufrecht bleiben.
Hinzu kommt, dass Umweltschutzorganisationen alte Sorten viel widerstandsfähiger gegen Schädlinge und Krankheiten halten als industrialisierte Pflanzen.
Mit der neuen EU-Saatgutverordnung muss das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen geregelt werden, wobei es aber keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut geben darf und der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene für den Schutz der bestehenden Sortenvielfalt in der kleinstrukturierten Landwirtschaft Österreichs einzusetzen, damit seltene und alte Sorten von Gemüse, Obst und Getreide weiterhin aufrecht bleiben. In der neuen EU-Saatgutverordnung muss das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen geregelt werden, wobei es keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut geben darf und der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern und anderen Interessierten ausgenommen bleibt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.
Wien, am 26.04.2013