2284/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Gleichstellung des VS-Oberstufen-Abschlusses mit dem Abschluss der NMS/HS

 

An der Volksschuloberstufe kommt es derzeit zu großen Benachteiligungen der Absolventen. Im Zuge der Umstellung der Hauptschule auf die Neue Mittelschule und die damit verbundenen Gesetzes- und Lehrplanänderungen wäre auch die Abschaffung einer bestehenden Benachteiligung von Absolventen der Volksschul-Oberstufen dringend geboten: Der Lehrplan der Volksschule, Zweiter Teil, Allgemeine Bestimmungen für die Volksschuloberstufe, besagt, dass sich Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Volksschuloberstufe am Lehrplan der Hauptschule zu orientieren haben: "In den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache hat diese Orientierung an den Anforderungen für die II. Leistungsgruppe der Hauptschule zu erfolgen."

Die Volksschuloberstufe wird von Kindern unterschiedlichsten Leistungsvermögens besucht, eine generelle Nivellierung auf die II. (!) Leistungsgruppe entspricht jedoch tatsächlich nicht den realen Fähigkeiten und Begabungen dieser Kinder. Der Unterricht erfolgt seit Jahrzehnten in heterogenen Gruppen, sehr differenziert und schulstufenübergreifend. Projektorientierter, fächerübergreifender Unterricht ist Schulalltag. Die Unterricht an Volksschuloberstufen ist somit keinesfalls antiquiert, sondern entspricht dem modernen Stand der Pädagogik. Eine Benachteiligung von Absolventen der Volksschuloberstufen ergibt sich indes aus der Tatsache, dass alle Schüler der Volksoberstufe, die einen Übertritt an eine höhere Schule anstreben, lt. SCHOG §§ 40 und 68 eine Aufnahmeprüfung abzulegen haben – auch wenn sie in den Pflichtfächern mit Sehr gut oder Gut beurteilt worden sind. Schüler, welche die II. Leistungsgruppe der Hauptschule absolviert haben, müssen diese Aufnahmeprüfung hingegen nicht ablegen. In der Schulaufsicht in Tirol wird nun behauptet, dass im Vergleich mit der NMS der Abschluss an der Volksschuloberstufe sogar nach dem Abschluss der grundlegenden Bildung einer NMS gereiht wird. Eine diesbezügliches Gesetz existiert bis dato nicht, es scheint jedoch mit dem Auslaufen der Hauptschule eine Lösung erforderlich zu werden. Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur werden aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die vorsieht, dass Schüler, welche die Pflichtfächer der 8. Volksoberstufe mit Gut oder Sehr Gut absolviert haben, keine Aufnahmeprüfung in eine höhere Schule machen müssen."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.