2289/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 14.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Bucher, Mag. Widmann, Huber, Dr. Spadiut

Kollegin und Kollegen

betreffend sofortiges Verbot von Neonicotinoid-Insektizide zum besseren Schutz der Bienen und der Umwelt

 

 

 

Seit mehreren Jahren bedroht das Bienensterben und der Zusammenbruch ganzer Bienenvölker direkt die menschliche Nahrungskette und die Biodiversität Österreichs. Eine der Ursachen für das Bienensterben sind die in Pflanzenschutzmitteln häufig verwendeten Neonicotinoide, deren Einsatz, obwohl sie Nervengifte sind, in Österreich noch immer erlaubt ist. Sie werden in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt und gelten als hochwirksame, systemische Insektizide, die auf das Nervensystem der Insekten wirken und sowohl als Kontakt- als auch als Frassgift wirken können.

Laut Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich werden in Österreich pro Jahr rund zehn Tonnen der umstrittenen Neonicotinoide eingesetzt. Sie werden gut über die Wurzeln aufgenommen und in die Blätter transportiert, die dann vor beißenden und saugenden Insekten geschützt sind. Deshalb werden diese Stoffe auch als Saatgutbeizmittel verwendet.

Da die Wirkstoffe in der Pflanze nur langsam abgebaut werden, hält die Wirkung dieser Pflanzenschutzmittel längere Zeit an. Dabei werden aber nicht nur Schadinsekten sondern auch Bienen oder Schmetterlinge, die Pollen oder Nektar von einer behandelten Pflanze fressen, vergiftet.

Bereits im Frühjahr 2008 kam es in Deutschland (Rheingraben), Italien und Slowenien nach dem Einsatz von clothianidingebeiztem Maissaatgut mit pneumatischen Sämaschinen zu schweren Bienenverlusten. Die dazu in Deutschland durchgeführten Untersuchungen ergaben einen kausalen Zusammenhang zwischen der Anwendung dieses insektiziden Beizmittelwirkstoffes und den aufgetretenen Bienenschäden.


In Österreich wurden mit dem Projekt Melissa auch Untersuchungen zum Auftreten von Bienenverlusten in Mais- und Rapsanbaugebieten Österreichs und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gemacht. Dabei zeigte sich, dass die aufgetretenen Bienenschäden in Österreich rückstandsanalytisch häufig mit der Verwendung von insektizidgebeiztem Mais- und Ölkürbissaatgut in Zusammenhang zu bringen sind. Aber nicht nur bei Bienen sondern auch bei Bienenbrotproben, Pflanzen- und Honigproben wurden Rückstände von insektiziden Saatgutbeizmitteln festgestellt.

In Deutschland und Italien wurde bereits mit einem Verbot der Bienen gefährdenden Beizmittel reagiert. Trotz weiterer Bienenschäden wurden in Österreich zur Vermeidung von Bienenschäden durch den weiteren Einsatz von insektiziden Saatgutbehandlungsmitteln lediglich Änderungen beim Ausbringen des gebeizten Saatgutes umgesetzt.

Obwohl eine Studie des österreichischen Umweltbundesamtes zu der Schlussfolgerung kommt, dass die Neonicotinoide für das Bienensterben verantwortlich sind und der Einsatz deshalb im Sinne des Vorsorgeprinzips ausgesetzt werden sollte wurde ein Verbot von Neonicotinoide bisher nicht umgesetzt.

Auch Wissenschaftler der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) haben im Jänner 2013 „eine Reihe von Risiken für Bienen identifiziert, die von drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen, nachdem sie von der Europäischen Kommission mit der Bewertung der Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zur Saatgutbehandlung bzw. in Form von Granulat ersucht wurden. Denn Neonicotinoiede stellen aus Sicht des Bienenschutzes vor allem in Mais-, Raps- und Sonnenblumenbeständen ein Risiko für die Bienen dar.

Angesichts des weltweiten Bienensterbens will nun die EU-Kommission den Gebrauch bestimmter Insektenvernichtungsmittel einschränken, dabei soll aber die Verwendung der Pestizide für Wintergetreide und Pflanzen, die keine Bienen anlocken, weiterhin erlaubt werden. Um die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu schützen ist aber auch ein Verbot von Neonicotinoiden für Wintergetreide und anderen Pflanzen wünschenswert.

Es ist auch ein österreichweiter Reduktionsplan bei der Verwendung von Pflanzenschutz­mitteln notwendig, damit die Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln unter Festlegung von konkreten Zielen auf ein Mindestmaß reduziert wird und regelmäßige Evaluierungen stattfinden. Im Nationalen Aktionsplan zur Reduktion des Pflanzenschutz­mitteleinsatzes sind daher Programme zur stetigen Verringerung der Risiken und Auswirkungen durch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festzulegen, mit denen die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert werden, um damit die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.


Oberstes Ziel muss es sein, die Umweltbelastungen in der Landwirtschaft zu verringern und die natürlichen Ressourcen zu schützen und zu verbessern. Daher muss es für die bäuerlichen Klein- und Mittelbetriebe für die Umstellung auf Bio-Landbau bessere Förderungen geben, die auch Entschädigungszahlungen bei Schäden vorsehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, zum besseren Schutz von Mensch, Tier und Umwelt folgende dringende Maßnahmen umzusetzen:

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 14.05.2013