2295/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend standortbezogenes Sprachförderungskonzept

 

 
Im Durchschnitt sprechen 24% der Primarschüler und Schülerinnen in Österreich eine andere Erstsprache als Deutsch. Das heißt, gleich verteilt, würden sich in einer Volksschulklasse mit 25 Schülerinnen und Schülern fünf bis sechs mehrsprachige Kinder befinden. Da die zugewanderte Bevölkerung jedoch regional ungleich verteilt ist, finden sich mehrsprachige Kinder verstärkt in großen Städten und Ballungsräumen. Betrachtet man alle Wiener Volksschulen, ist gut die Hälfte der Schüler (53%!) anderssprachig aufgewachsen. 
 
Diese aktuellen Zahlen (Nationaler Bildungsbericht Österreich 2012) verdeutlichen einmal mehr die Notwendigkeit eines standortbezogenen Sprachförderungskonzeptes, wie auch von Experten im Bildungsbericht vehement eigefordert. Die zuständige Bundesministerin hat ein solches Konzept zwar schon lange versprochen, jedoch bis dato nicht vorgelegt. 
 
 
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

„Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der ein standortbezogenes Sprachförderungs- und Finanzierungskonzept für Schülerinnen und Schüler in Österreich beinhaltet.“

 

 

 
 
 
 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.

 
 
Wien, am 22.05.2013