2298/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.05.2013
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend: EU-Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010

 

Mit 03.03.2013 trat eine neue EU-Holzverordnung in Kraft, der zufolge Holzimporteure sowie heimische Waldbesitzer und Forstwirte strenge Dokumentationspflichten erfüllen müssen.

 

Dies bringt laut Aussendung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zwar angebliche Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten, keine Holzprodukte aus illegalem Holzeinschlag zu erwerben, jedoch erschweren die geforderten detaillierten Aufzeichnungspflichten die tägliche Arbeit des Land- und Forstwirts erheblich.

 

Österreichische Bauern sind keinesfalls Holzverwerter im großen Stil - mit dieser Verordnung wird ihnen aber pauschal unterstellt, illegal Holz in Verkehr bringen zu wollen. Somit wird einerseits der Ruf des Forstwirts geschädigt, und andererseits die Arbeit des Forstwirts durch Aufzeichnungspflichten, vermehrte Kontrollen und letztendlich auch durch erhöhte Kosten massiv erschwert.

 

Das Ministerium bestätigt, dass die heimischen Forstwirte aufgrund der Wettbewerbsgleichheit denselben Bedingungen wie ausländischen Holzverarbeitern ausgesetzt sein müssen und sie die Legalität jedes einzelnen Holzerzeugnisses dezidiert nachzuweisen haben.

 

Diese neue Verordnung ist zwar ein Schritt zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages auf internationaler Eben, stellt aber für die zahlreichen betroffenen heimische Landwirte eine zusätzliche und unnütze Belastung dar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung bei der nationalen Umsetzung der EU-Verordnung (EU) Nr. 995/2010,  alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, damit es für die betroffene Land- und Forstwirte aus Österreich zu keinen überzogenen Aufzeichnungspflichten, vermehrten Kontrollen und erhöhten Kosten kommt.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der EU-Holzverordnung dahingehend einzusetzen, dass es für österreichische Land- und Forstwirte zu keinen überzogenen Dokumentationspflichten beim Holzeinschlag kommt.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.