2307/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.05.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Wolfgang Spadiut

und Kollegen

betreffend rasche Umsetzung der Gesundheitsberufe-Registrierung durch die überbetriebliche Interessensvertretungen der zuständigen Berufsverbände im Gesundheitsbereich

 

Seit vielen Jahren wird in Österreich eine große Anzahl von Personen, die zur Ausübung eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufes berechtigt sind, in Berufsgruppen-Listen geführt. In den letzten Jahren wurden zusätzlich neue gesetzliche Regelungen geschaffen, um weitere Gesundheitsberufen in einer gesonderten Liste zu erfassen. Um in die jeweilige Berufsgruppen-Liste aber aufgenommen zu werden müssen sich die Angehörigen von Gesundheitsberufen vor Aufnahme der Berufsausübung für die entsprechende Liste anmelden und die erforderlichen Nachweise vorlegen.

Mittlerweile gibt es bei sehr vielen Gesundheitsberufen für die Berechtigung zur Berufsausübung eine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung in die Liste; dies gilt für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Musiktherapeuten, Sportwissen­schafter mit Trainingstherapie, Kardiotechniker, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen. Weiters gibt es ein Verzeichnis aller Hebammen (Hebammenregister) bzw. einen Kataster über Apotheker.

Dadurch besteht nur mehr für wenige Gesundheitsberufe wie beispielsweise die gehobenen medizinisch-technischen Dienste oder die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe die Notwendigkeit, eine entsprechende Berufsgruppen-Liste in Anlehnung an die bereits registrierten Gesundheitsberufe zur Wahrung des öffentlichen Interesses und der Patientensicherheit einzuführen.

Das Regierungsprogramm 2008–2013 im Kapitel Gesundheit beinhaltet daher für die Beschäftigten im Gesundheitsbereich folgende Maßnahmen:

Die Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen obliegt den bestehenden überbetrieblichen Interessensvertretungen.“


Leider wurden die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen bisher kaum umgesetzt. Für Hilfesuchende und interessierte Patienten sollte aber die Möglichkeit geschaffen werden, wesentliche Informationen über die jeweilige Berufsausübung der Berufsberechtigten zu erhalten.

Da die MTD-Austria als Dachverband aus sieben Berufsverbänden der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs besteht, und die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe als überbetriebliche Interessensvertretung bereits eine freiwillige Registrierung ihrer Angehörigen durchführen und bereits Vorarbeiten für die Umsetzung der Registrierung im Sinne des Regierungsprogrammes getroffen haben sollen rasch gesetzliche Regelungen für die Führung einer Gesundheitsberufe-Liste durch die zuständigen Berufsverbände geschaffen werden, die unter Aufsicht des Gesundheitsministeriums durchgeführt werden. Die jeweils eingerichteten Listen sollen dann als zentrales und öffentlichkeitswirksames Instrument zur Information über jene Angehörigen von Berufsverbänden dienen, die in Österreich zur berufsmäßigen Ausübung der entsprechenden Gesundheitsleistung berechtigt sind. Die Listenführung soll dabei elektronisch erfolgen und die öffentlichen Daten in geeigneter Weise im Internet auf der Webseite des Gesundheitsministeriums nach Vorbild der bereits eingerichteten Berufsgruppen- Listen kundgemacht werden. Mit dieser Möglichkeit soll dem wachsenden Informationsbedürfnis der Patienten entsprochen werden.

Da diese überbetrieblichen Interessensvertretungen der Gesundheitsberufe bereits Weiter- und Fortbildungen zur Qualitätssicherung durchführen ist es aber völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass das Gesundheitsministerium nun die völlig bereichsfremden Arbeiterkammern mit der Registrierung dieser Gesundheitsberufe mit zusätzlichen hohen Verwaltungskosten beauftragen will. Sogar eine Ausweitung des Gesundheitsregisters auf andere Gesundheitsberufe soll geplant sein.

Der Gesundheitsminister wird daher aufgefordert, die von den Regierungsparteien diesbezüglich vereinbarten Maßnahmen im Regierungsprogramm rasch umzusetzen und die Gesundheitsberufe-Registrierung durch die überbetriebliche Interessensvertretung der zuständigen Berufsverbände im Gesundheitsbereich vorzusehen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die weitere Umsetzung der Gesundheitsberufe-Registrierung durch die jeweiligen Berufsverbände als überbetriebliche Interessensvertretungen vorsieht.“

 

Wien, am 23.05.2013

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.