2313/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.05.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Haider

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Doppelgleisigkeiten ÖW und der AWO

 

Im Wirtschaftsblatt war am 22. Mai 2013 unter anderem Folgendes zu lesen:

„Berührung mit AWO

Bei den internationalen Aktivitäten gibt es immer wieder Berührungspunkte mit der Außenwirtschaftsorganisation (AWO) der Wirtschaftskammer. Seit Jahren wird darüber diskutiert, wie hier gegenseitig Kosten gespart werden können. Immerhin trägt die WKÖ als Miteigentümer acht Millionen € zum 50-Millionen-Budget der ÖW bei. 24 Millionen € kommen von Co-Eigentümer Wirtschaftsministerium. Seit heuer bezahlt die Kammer ihren Beitrag zur ÖW in Cash. Zuvor hatte die ÖW dieses Geld ganz oder teilweise als Sachleistungen bei der AWO abgerufen.“

Da seit Jahren darüber diskutiert wird, wie hier gegenseitig Kosten gespart werden können, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu geben, die alle Doppelgleisigkeiten der ÖW mit der AWO eruiert, um dann alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Doppelgleisigkeiten aufzuheben und die frei werdenden Ressourcen der ÖW für andere Zukunftsmärkte einsetzen zu können.“

 

In formeller Hinsicht wird Zuweisung an den Tourismusausschuss beantragt.