2318/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 23.05.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Umsetzung des Rechts auf bilingualen Unterricht
Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist die Muttersprache der knapp 10.000 gehörlosen Menschen in Österreich. Trotzdem wird das Recht gehörloser Menschen auf zweisprachigen Unterricht in Gebärdensprache und nationaler Lautsprache auch nach der Anerkennung der ÖGS als eigenständige Sprache und der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung missachtet.
Die Österreichische Gebärdensprache ist seit 2005 als eigenständige Sprache in der Bundesverfassung verankert. Im Jahr 2008 ratifizierte Österreich schließlich auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Doch gehörlose Kinder haben noch immer kein Recht auf Unterricht in ihrer Muttersprache, der Österreichischen Gebärdensprache. Daher muss die Österreichische Gebärdensprache endlich als Unterrichtssprache im Schulunterrichtsgesetz anerkannt und gefördert werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache als Unterrichtssprache beinhaltet.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss gebeten.