2322/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.05.2013
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Alois Gradauer, Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend budgetäre Aufstockung für den Rechnungshof

 

 

 

Dem Rechnungshof sind neben der Erweiterung der Prüfkompetenz auch Sondertätigkeiten übertragen worden, die die budgetäre und personelle Ausstattung so in Anspruch nimmt, dass die Kerntätigkeiten des Rechnungshofes stark eingeschränkt werden. Gleichzeitig wurden im Bundesfinanzrahmengesetz die budgetären Mittel für den Rechnungshof gekürzt.

 

Um seine Kernaufgaben in vollem Umfang und mit der gewohnten Qualität aufrechtzuerhalten, fehlen dem Rechnungshof bis 2016 € 3,6 Mio. Euro. Der Rechungshofpräsident warnte die Abgeordneten in der Sitzung des Budgetausschusses am 5. November 2012 vor den Konsequenzen, wenn diese finanzielle Aufstockung nicht stattfindet. Der Rechnungshof wäre gezwungen, seine Kerntätigkeiten einzuschränken und die Zahl der Prüfungen zu reduzieren.

 

Derzeit hat die Sondertätigkeit durch das Medientransparenzgesetz dem Rechnungshof 680 Mann-Tage gekostet. Soviel benötigt der Rechnungshof um 11 Follow-Up-Prüfungen durchzuführen.

Durch die Sondertätigkeiten im Rahmen des Parteiengesetzes wurden für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und für die neu einzurichtenden IT ungefähr € 500.000,- ausgegeben. Man hat zwar dem Rechnungshof für diese Tätigkeiten eine zusätzliche Planstelle zugesprochen, jedoch kann diese nicht besetzt werden, weil das Geld für die genannten Sondertätigkeiten ausgegeben werden musste.

 

Nicht nur, dass dem Rechnungshof immer mehr Sondertätigkeiten aufgebürdet werden, wird ihm auch noch von der Bundesregierung, insbesondere von der Finanzministerin, das Budget gekürzt.

 

Gemäß beschlossenem Bundesfinanzrahmengesetz werden die Budgetmittel für den Rechnungshof, verglichen mit dem Jahr 2012, für die Jahre 2013 bis 2015 sukzessive verringert. Bis zum Jahr 2015 nimmt die Bundesministerin dem Rechnungshof über € 550.000 weg. In einem Brief an Finanzministerin Fekter schreibt Rechnungshofpräsident Josef Moser, dass die dadurch entstehende Budgetlücke bewirkt, dass der RH in Zukunft seine verfassungsmäßigen Aufgaben insbesondere im Bereich „Prüfen“ nicht im vollen Umfang wahrnehmen wird können.

 

Der Rechnungshof hat schon bisher seine Budgetmittel äußerst sparsam und effizient eingesetzt, wie dies der Vergleich der Ausgabensteigerungen mit anderen obersten Organen zeigt (2001 - 2012: RH: +36%, Durchschnitt der obersten Organe: +63%). Im Zuge von mehr als 30 internen Reformprojekten und den damit verbundenen Reorganisationsmaßnahmen seien die vorhandenen Ressourcen auf die Kernaufgabe Prüfen und Beraten fokussiert und interne Tätigkeiten deutlich verringert worden. Dadurch sei es möglich geworden, die Planstellen - trotz erweiterter Aufgabenstellung - von 345 im Jahr 2005 auf 323 im Jahr 2014 zu reduzieren.

 

Wenn der Rechnungshof – trotz reduziertem Budget - seinen Kernaufgaben bis zum 1. Halbjahr 2016 nachkommen will, muss er seine Rücklagen von € 5 Mio. aufbrauchen. Danach muss der Rechnungshof entweder die Zahl der Prüfungen und Follow-Ups reduzieren, um die Qualität seine Prüfungen aufrecht zu erhalten, oder Prüfungen in einer minderen Qualität durchführen. Beides kann nicht im Sinne des Staates Österreichs sein, da der Rechnungshof mit seiner Tätigkeit Einsparungspotentiale aufzeigt, die zur Sanierung des Budgets unerlässlich sind.

 

Durch die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes können 2 – 4 % des Budgets eingespart werden. Beispielsweise wurden durch die Umsetzung der Empfehlungen im Bereich „Pensionsreform“ des Landes Kärnten ca. € 200 Mio. Euro eingespart und durch die Umsetzungen der Empfehlungen durch die ASFINAG brachte dies eine Budgeterleichterung von fast € 300 Mio.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die notwendige budgetäre Aufstockung des Rechnungshofes beinhaltet, damit dieser seinen verfassungsmäßigen Aufgaben und seinen Sondertätigkeiten ohne finanzielle und personelle Einschränkungen weiterhin nachkommen kann.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss ersucht.