2327/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.06.2013
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut
Kollegin und Kollegen
betreffend Verbesserung der Situation der chronischen Schmerzpatienten in Österreich

 

Rund 1,7 Millionen Österreicherinnen und Österreicher sind chronische Schmerzpatienten. Die Situation der gesundheitlichen Versorgung dieser Personengruppe kann zu Recht als unbefriedigend bezeichnet werden. Jeder Zweite dieser Patienten ist mit der Schmerzbehandlung unzufrieden. Es fehlt an Behandlungsmöglichkeiten und es dauert oft jahrelang bis eine entsprechende Diagnose erstellt ist.

So ist es nicht verwunderlich, dass ein gewaltiger volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Rund ein Drittel ist arbeitsunfähig und 21 Prozent befinden sich in Frühpension. Der dadurch entstehende Schaden wird mit bis zu 3 Mrd. Euro angegeben.

Wie schon in einer Petition zum Thema (150/PET) ist es dringend notwendig die unbefriedigende Situation zu verbessern. Etwa durch die Einführung eines flächendeckenden Angebot an interdisziplinären Schmerzambulanzen und mehr Ärzte mit Schmerzdiplom im niedergelassenen Bereich. Ebenso ist es unbefriedigend, dass nicht alle Präparate, die in der EU zur Behandlung chronischer Schmerzen zugelassen sind, auch in Österreich verwendet werden dürfen.

Leider hat sich seit der parlamentarischen Behandlung dieser Petition nichts verändert. Im April wandte sich die Österreichische Schmerzgesellschaft mit dem Ersuchen an den Herrn Bundesminister für Gesundheit durch Schaffung von multiprofessionellen und integrativen Versorgungsformen auf allen Versorgungsebenen die Lage der Schmerzpatienten zu verbessern. Leider bislang ohne Ergebnis.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert umgehend Initiativen zu ergreifen zu setzen, um die Situation der Schmerzpatienten in Österreich zu verbessern, dass eine multiprofessionelle und integrative Versorgung auf allen Versorgungsebenen sichergestellt ist. Weiters soll der „chronische Schmerz“ auf die Agenda der Bundeszielsteuerungskommission aufgenommen werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss verlangt.