2328/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gesundheitsberufe-Register durch überbetriebliche Interessensvertretungen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Regierungsprogramm 2008-2013 beinhaltet im Kapitel Gesundheit folgende Maßnahme:

 „Die Registrierung der Berufsberechtigungen sowie der absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen obliegt den bestehenden überbetrieblichen Interessensvertretungen.“

 

Ein Gesundheitsregister für alle nichtärztlichen Gesundheitsberufe ist dringend notwendig und verfolgt mehrere Ziele: Qualitätssicherung und PatientInnenschutz und -information sowie Schaffung von Planungs- und Steuerungsgrundlagen für das Gesundheitswesen.

 

Für viele nichtärztliche Gesundheitsberufe wie z.B. Hebammen, MusiktherapeutInnen, PsychotherapeutInnen und klinische PsychologInnen  gibt es bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Berufsregisters, die von den Berufsverbänden selbst geführt werden. Für die große Gruppe der Pflegefachberufe und der gehobenen medizinisch technischen Dienste gibt es bis jetzt noch keine verpflichtenden Berufslisten. Als überbetriebliche Interessensvertretungen führen der Österreichische Gesundheits-und Krankenpflegeverband und MTD-Austria jedoch bereits eine freiwillige Registrierung durch.

 

Die im vorliegenden Ministerialentwurf für ein Gesundheitsberuferegister-Gesetz mit der Registrierung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und für die gehobenen medizinisch technischen Dienste beauftragte Bundesarbeitskammer  ist aus mehreren Gründen dafür nicht geeignet.

 

Die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesarbeitskammer und der Arbeiterkammern besteht in der Vertretung von ArbeitnehmerInnen. Dies führt z.B. im Zuge einer notwendigen Aberkennung einer Berufsberechtigung zu einem Interessenskonflikt.


Freiberuflich tätige Angehörige nichtärztlicher Gesundheitsberufe fallen gar nicht in den Zuständigkeitsbereich der Arbeiterkammer.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Gesundheitsberufe-Registrierung primär durch die jeweiligen Berufsverbände, allenfalls durch die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), vorsieht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.