2332/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Heinz-Christian Strache

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II

 

 

Anfang Juni 2013 wurde Österreich von einer der schlimmsten Hochwasserkatastrophen in der Geschichte des Landes heimgesucht und noch immer sind tausende freiwillige Helfer der Feuerwehr und der Rettungsdienste damit beschäftigt, die verheerenden Schäden der Flut zu beseitigen und die Opfer zu versorgen. Die FPÖ sieht sich im besonderen Maße unseren Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rettung verpflichtet.

 

In Österreich sind 46 Prozent der Bevölkerung, also rund 3,3 Millionen Menschen, ehrenamtlich tätig. Diese freiwilligen Helfer leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Gesundheit und die Sicherheit der Menschen in unserem Land.

 

Das sog. Freiwilligengesetz, welches im Frühjahr 2012 beschlossen wurde, definiert nur die Begriffe im Rahmen der Freiwilligentätigkeit und beschäftigt sich im zweiten Abschnitt mit den Rahmenbedingungen für das Freiwillige Soziale Jahr. Was aber nach wie vor fehlt, sind konkrete Maßnahmen für die freiwilligen Helfer.

 

Folgende Maßnahmen für Freiwillige sollen umgesetzt werden:

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich folgende Maßnahmen für Freiwillige umzusetzen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.