2334/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.06.2013
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend strafrechtliche Konsequenzen bei Falschauskünften und bei vorenthaltenen Unterlagen sowie ein Beschlagnahmerecht für die Prüfer des Rechnungshofes

 

Als Lehre aus der jahrelangen Täuschung des Rechnungshofes durch die Salzburger Finanzverwaltung, muss es bei Irreführung der Prüfer strafrechtliche Konsequenzen geben. Um derartige Vertuschungsversuche generalpräventiv im Keim zu ersticken, bedarf es empfindlicher Geld- und auch Freiheitsstrafen. Immerhin sei in Salzburg die Expertise des Rechnungshofes - in diesem Fall als Hilfsorgan des Landtages - durch falsche Auskünfte und vorenthaltene Unterlagen massiv beeinträchtigt worden.

Basierend auf den daraus resultierenden fehlerhaften Berichten konnte auch der Landtag nicht die richtigen Schlüsse ziehen.

Es stellen sich daher folgende Fragen:

Wie viele legistische Fehlentscheidungen wurden schon getroffen, weil die Analysen des Rechnungshofes sich auf unvollständige Unterlagen bezogen haben?

Wie hoch ist der finanzielle Schaden für die Republik Österreich wegen solcher unvollständiger Unterlagen, auf Grund derer der Rechnungshof seine Berichte verfasst hat und dadurch die gesetzgebenden Organe fehlerhafte Entscheidungen getroffen haben?

 

Der Rechnungshof und seine Prüfer müssen auch das Recht erhalten, Unterlagen vor Ort durch Beschlagnahme sicher zu stellen, wenn ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Gebarung der geprüften Institution besteht. Diese Möglichkeit hat zum Beispiel der Grazer Stadtrechnungshof.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die strafrechtliche Konsequenzen für Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden und der Rechtsträger, die der Rechnungshofkontrolle unterworfen sind, bei Falschauskünften und bei vorenthaltenen Unterlagen beinhaltet. Weiters soll es dem Rechnungshof und seinen Prüfern ermöglicht werden, prüfungsrelevante Unterlagen zu beschlagnahmen.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss ersucht.