2339/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2013
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Helene Jarmer, Anton Heinzl, Mag.a Karin Hakl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Rainer Widmann, Martina Schenk, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dipl.-Ing Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Sigisbert Dolinschek, Stefan Markowitz,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend barrierefreie Telekommunikation als wichtiger Beitrag zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen

 

Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts und damit der gesamten Bundesregierung. Österreich ist diesem wichtigen UNO-Vertragswerk am 26.10.2008 durch Ratifikation beigetreten.

Neben anderen wichtigen Anregungen zur weiteren Verbesserung der Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen umfasst die UN-Behindertenrechtskonvention auch den Sektor der Telekommunikation. Telekommunikation hat im privaten selbstbestimmten Leben ebenso wie für die Gleichstellung am Arbeitsmarkt hohen und weiter steigenden Stellenwert. Nicht zuletzt ist das Thema „barrierefreie Ausgestaltung der Telekommunikation“ auch in Notfällen von zentraler Bedeutung. Dies wird auch im Zusammenhang mit dem Euro-Notruf 112 deutlich, der für alle Bürgerinnen und Bürger barrierefrei zugänglich sein soll.

Im Rahmen entsprechender Debatten im Parlament haben VertreterInnen aller Fraktionen die weitere Verbesserung des Telefonie-Zugangs insbesondere gehörloser, hör- und sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen unterstützt; es wurde dabei auf Einrichtungen in anderen Staaten – zB Telefonvermittlungszentralen wie in der Schweiz oder den USA – sowie entsprechende Pilotprojekte in Österreich verwiesen.

Der „Nationale Aktionsplan 2012-2020 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ sieht die Zielsetzung „Unterstützung der selbständigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen durch Ausbau und Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien“ und entsprechende Maßnahmen unter anderem für barrierefreie Telekommunikationsdienste vor.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, durch die weitere Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen beizutragen, in diesem Rahmen auch die barrierefreie Ausgestaltung des Telekommunikationswesens fortzusetzen und in Gespräche mit den Unternehmen einzutreten, um so den Telefonie-Zugang gehörloser, hör- und sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen weiter zu verbessern.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.