2346/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Erweiterung des Personenkreises der entschädigungsberechtigten Thalidomid- bzw. Contergangeschädigten

 

 

Am 1. Oktober 1957 brachte das deutsche Pharma-Unternehmen Grünenthal das Schlaf- und Beruhigungsmittel „Contergan“ in 46 Ländern auf den Markt. In Österreich wurde das Medikament unter dem Produktnamen „Softenon“ zugelassen und vertrieben. Diese Medikamente, die der ärztlichen Verschreibungspflicht unterlegen waren, wurden aufgrund der damals geltenden Zulassungsbestimmungen von Ärzten verordnet, um bestimmte unangenehme Begleiterscheinungen im Rahmen von Schwangerschaften zu beseitigen.

Bis zum Verbot des Wirkstoffes Thalidomid Ende 1961 wurden weltweit an die 10.000 missgebildeten Kinder geboren.

 

Österreichische Contergan-Opfer, die nicht bis 31. Dezember 1983 bei der deutschen Contergan-Stiftung Entschädigungszahlungen beantragten, wurden aus deutschen Stiftungsmitteln nicht unterstützt. Grundlage dafür ist das deutsche Contergan-Stiftungsgesetz.

Nach unzähligen Debatten im österreichischen Parlament und Anträgen der Oppositionsparteien wurden durch das Gesundheitsministerium 2,8 Mio. Euro für Einmalzahlungen an die Contergangeschädigten auch in Österreich zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind jene Geschädigte, deren Behinderung von einer Kommission anerkannt wird, und die ab dem Jahr 1956 geboren wurden.

 

Gefordert ist die Erweiterung des Personenkreises der Entschädigungsberechtigten zumindest auf die Geburtenjahrgänge 1954-1955. Somit könnten auch jene Personen eine Entschädigung beantragen, welche nachweislich nicht durch Contergan, wohl aber durch Thalidomid geschädigt wurden. Denn immer wieder scheinen Berichte auf, dass Thalidomid bereits 1953 synthetisiert wurde und nicht erst 1954 wie behauptet.

 


Gefordert ist weiters eine Entschädigung in Form einer monatlichen Rente – eine Einmalzahlung ist nicht zweckdienlich bzw. ausreichend.

Denn im Mai 2012 wurde eine Studie in Deutschland veröffentlicht, die sich mit den Folgeschäden der Thalidomid- bzw. Contergan-Opfer beschäftigt. Jeder chirurgische Eingriff stellt für diese Menschen ein erhebliches Risiko dar, da ihre Blut- und Nervenbahnen anders verlaufen. Im Alter erhöhen sich auch die Kosten für medizinische Behandlungen und Pflege. Laut der Studie kann schon jetzt ein Drittel der Geschädigten keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einbindung der thalidomid- bzw. contergangeschädigten Menschen unter Berücksichtigung des erweiterten Personenkreises auf die Geburtsjahrgänge 1954-1955 in das österreichische Sozialentschädigungsrecht in Form einer monatlichen Rentenzahlung beinhaltet.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.