2349/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 13.06.2013
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Herbert Kickl, Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

betreffend gesetzlich festgelegte Gebühren-Obergrenzen

 

 

Eine Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (z.B. Ausstellung eines Reisepasses oder sonstiger Dokumente, Kanalanschlussgebühr, Müllabfuhrgebühr).

Leider ist dies in der Praxis aber immer seltener der Fall. Gebühren sind immer häufiger kostenüberdeckend, d.h. die eingehobenen Gebühren liegen weit über einer Kostendeckung. Die überhöhten Gebühren belasten einen immer größeren Teil der Bevölkerung und das Zuviel an eingenommenen Gebühren fließt aber nicht - wie es sein sollte - ausnahmslos in zweckgewidmeten Rücklagen sondern immer häufiger ins allgemeine Budget.

Künftig dürfen daher Einnahmen aus Gebühren, die über die Kostendeckung hinausgehen ausnahmslos in Rücklagen fließen, die dem jeweiligen Verwendungszweck zugeordnet werden. War es beispielsweise früher bei den Kanalbenützungsgebühren so, so fließen die Überzahlungen aus dieser Gebühr mittlerweile nur mehr teilweise in Rücklagen; immer mehr Gelder fließt ins allgemeine Budget.

Auch Vizekanzler und ÖVP-Obmann Michael Spindelegger hat die hohen Gebühren bei Wohnen, Wasser und Energie als die wahren Preistreiber in Österreich identifiziert, die sich daher künftig an den tatsächlichen Kosten orientieren sollen.

Bei den Gebühren und insbesondere bei den Gebührenerhöhungen ist Wien klarer Spitzenreiter. Allein in den letzten beiden Jahren kam es zu Steigerungen in mehr als unverständlicher Höhe, wie beispielsweise bei der Parkgebühr um 66,6%, beim Wasser um 33% oder bei der Hundeabgaben um 65,1%.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem  Nationalrat  schnellstmöglich  eine  Regierungs-


vorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass jener Anteil an Gebühreneinnahmen von Gebietskörperschaften, der über eine Kostendeckung hinausgeht, in eine dem Gebührenzweck gebundene Rücklage zu fließen hat.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.